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Enerige & Management > Gasnetz - Briefmarkenentgelt für THE-Marktgebiet steigt geringfügig
Quelle: Shutterstock / Visionsi
GASNETZ:
Briefmarkenentgelt für THE-Marktgebiet steigt geringfügig
Die Gas-Fernleitungsnetzbetreiber haben das Briefmarkenentgelt für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) neu ermittelt.
 
Ab dem 1. Januar 2026 wird das sogenannte Briefmarkenentgelt für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) 7,06 Euro/(kWh/h)/a betragen. Dies haben die Fernleitungsnetzbetreiber in einer Mitteilung bekannt gegeben. Die Ermittlung des Betrages sei auf Basis der Festlegung „REGENT 2026“ der Bundesnetzagentur erfolgt. Das Entgelt bezieht sich als Jahresbetrag auf eine feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazität im THE-Marktgebiet.
 
Der neue Betrag bedeute eine „geringfügige Erhöhung“, heißt es in der Mitteilung. Sie sei vor allem auf eine reduzierte Kapazitätsprognose zurückzuführen, teilten die Netzbetreiber mit.
 
Vor einem Jahr war das Briefmarkenentgelt für 2025 mit 6,71 Euro/(kWh/h)/a auf der Basis der Festlegung „REGENT 2021“ ermittelt worden. Gegenüber dem 2023 ermittelten Betrag für 2024 (5,10 Euro/(kWh/h)/a) hatte sich damals ein deutlich höheres Entgelt ergeben. Begründet wurde der Anstieg damals mit Verwerfungen am europäischen Erdgasmarkt und zeitversetzten Folgen der Krise.
 
Die Basis der Entgeltermittlung bildet die jeweils wiederkehrende Festlegung zur Referenzpreismethode für die Bildung von Referenzpreisen durch die im deutschen Marktgebiet tätigen Fernleitungsnetzbetreiber. In der am 15. Mai 2025 beschlossenen aktuellen Festlegung hat die Bundesnetzagentur unter anderem auch beschlossen, dass ein Rabatt auf kapazitätsbasierte Fernleitungsentgelte an Ein- und Ausspeisepunkten von Speicheranlagen gewährt wird.
 
Die Beschlusskammer 9 sieht „für verbindliche und unterbrechbare Kapazitätsprodukte sowie für Kapazitätsprodukte, die mit einer Bedingung verbunden sind“, einen Nachlass auf das Netzentgelt in Höhe von 75 Prozent vor. Dies „sofern und soweit eine Speicheranlage, die mit mehr als einem Fernleitungs- oder Verteilernetz verbunden ist, nicht als Alternative zu einem Kopplungspunkt genutzt wird“, wie es in der Festlegung heißt. 

Die Festlegung REGENT 2026  steht im Internet auf der Seite der Bundesnetzagentur zum Download zur Verfügung.
 

Fritz Wilhelm
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