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GASNETZ:
Briefmarkenentgelt für Gastransport wird teurer
Das Jahresentgelt für eine feste, frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazität im deutschen Ferngasleitungsnetz erhöht sich 2027 um 3,5 Prozent.
Ab dem 1. Januar 2027 wird das sogenannte Briefmarkenentgelt für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) 7,31 Euro/(kWh/h)/a betragen. Dies haben die Fernleitungsnetzbetreiber in einer Mitteilung bekannt gegeben. Die Ermittlung des
Betrages sei auf Basis der Festlegung „REGENT 2026“ der Bundesnetzagentur erfolgt. Das Entgelt bezieht sich als Jahresbetrag
auf eine feste, frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazität im THE-Marktgebiet.
Das Jahresentgelt bedeutet eine Erhöhung um 3,5 Prozent im Vergleich zum Status quo. Zum 1. Januar war es auf 7,06 Euro/(kWh/h)/a gestiegen. Für 2025 waren 6,71 Euro/(kWh/h)/a auf der Basis der Festlegung „REGENT 2021“ ermittelt worden.
Die Netzentgelte der Fernleitungsnetzbetreiber sind vor der jährlichen Auktion der Jahreskapazitäten zu veröffentlichen. Diese Auktion beginnt am ersten Montag im Juli, dieses Jahr also am 6. Juli.
In der 2026-Festlegung hat die Bundesnetzagentur unter anderem auch beschlossen, dass ein Rabatt auf kapazitätsbasierte Fernleitungsentgelte an Ein- und Ausspeisepunkten von Speicheranlagen gewährt wird.
Die Beschlusskammer 9 sieht „für verbindliche und unterbrechbare Kapazitätsprodukte sowie für Kapazitätsprodukte, die mit einer Bedingung verbunden sind“ einen Nachlass auf das Netzentgelt in Höhe von 75 Prozent vor. Dies „sofern und soweit eine Speicheranlage, die mit mehr als einem Fernleitungs- oder Verteilernetz verbunden ist, nicht als Alternative zu einem Kopplungspunkt genutzt wird“, wie es in der Festlegung heißt.
Das Jahresentgelt bedeutet eine Erhöhung um 3,5 Prozent im Vergleich zum Status quo. Zum 1. Januar war es auf 7,06 Euro/(kWh/h)/a gestiegen. Für 2025 waren 6,71 Euro/(kWh/h)/a auf der Basis der Festlegung „REGENT 2021“ ermittelt worden.
Die Netzentgelte der Fernleitungsnetzbetreiber sind vor der jährlichen Auktion der Jahreskapazitäten zu veröffentlichen. Diese Auktion beginnt am ersten Montag im Juli, dieses Jahr also am 6. Juli.
In der 2026-Festlegung hat die Bundesnetzagentur unter anderem auch beschlossen, dass ein Rabatt auf kapazitätsbasierte Fernleitungsentgelte an Ein- und Ausspeisepunkten von Speicheranlagen gewährt wird.
Die Beschlusskammer 9 sieht „für verbindliche und unterbrechbare Kapazitätsprodukte sowie für Kapazitätsprodukte, die mit einer Bedingung verbunden sind“ einen Nachlass auf das Netzentgelt in Höhe von 75 Prozent vor. Dies „sofern und soweit eine Speicheranlage, die mit mehr als einem Fernleitungs- oder Verteilernetz verbunden ist, nicht als Alternative zu einem Kopplungspunkt genutzt wird“, wie es in der Festlegung heißt.
Manfred Fischer
© 2026 Energie & Management GmbH
Freitag, 05.06.2026, 17:07 Uhr
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