WETTBEWERB:
BNE nicht am VV-Verhandlungstisch
Das Landgericht Berlin-Tegel hat den Antrag auf einstweilige Verfügung zur Teilnahme des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter (BNE) an den Verhandlungen zur Verbändevereinbarung Gas heute wie erwartet abgelehnt.
Zur Begründung hieß es nach Auskunft des BNE, das Gericht könne keine Zulassung zur Teilnahme an einem verbotenen Kartell
aussprechen. Zudem sei die Eilbedürftigkeit der Klage nicht gegeben.
Das schriftliche Urteil wird innerhalb der nächsten 14 Tag erwartet. Nach dessen Analyse werde der BNE das weitere Vorgehen
prüfen.
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 07.03.2003, 14:34 Uhr
Freitag, 07.03.2003, 14:34 Uhr