
So müsse bei der Eigenkapitalverzinsung dringend nachgelegt werden, auch wenn der Referentenentwurf derzeit noch keine konkrete
Zahl nennt. „Zwar ist es richtig, dass der Bau von Wasserstoffnetzen derzeit noch risikobehafteter ist. Allerdings ist die
angekündigte deutlich höhere Verzinsung auf das von Wasserstoffnetzbetreibern eingesetzte Eigenkapital im Vergleich zu Strom-
und Gasnetzen problematisch“, warnt BNE-Geschäftsführer Robert Busch.
So sei es inakzeptabel, dass die Betreiber gleich doppelt profitieren sollen: Im Entwurf sind zusätzlich zur höheren Verzinsung
auch noch staatliche Zuschüsse vorgesehen. Beides zusammen komme einer Übervorteilung der Netzbetreiber zu lasten der Netznutzer
gleich, heißt es in der Stellungnahme des BNE. Busch fordert: „Entweder Risikoausgleich über höhere Verzinsung oder Risikominderung
durch staatliche Zuschüsse.“ Der BNE schlägt hier als Lösung vor, den Eigenkapitalzins jeweils anzupassen, wenn ein staatlicher Zuschuss gewährt wurde.
Ändert sich die Risikobewertung für die Wasserstoffnetze, müsse auch die Eigenkapitalverzinsung angepasst werden. Daher kritisiert
der BNE die bis 2028 angelegte starre Festschreibung. „Die jetzt festzulegenden Eigenkapitalzinsen sollen Investitionen in
Wasserstoffnetze anreizen. Diese Anreize sollten aber befristet werden, um baldige Investitionen auszulösen“, betont Busch.
Es sei zu erwarten, dass sich die Wasserstoffwirtschaft sehr dynamisch entwickeln werde. Der regulatorische Rahmen muss darauf
ebenso flexibel reagieren können und darf nicht schon heute auf lange Zeit festgelegt werden. Der Verband appelliert daher
an das Bundeswirtschaftsministerium, das Datum der erstmaligen Festlegung der Eigenkapitalzinsen für die regulierten Wasserstoffnetzbetreiber
deutlich vorzuziehen.
Die Stellungnahme des BNE kann von der Internetseite des Verbandes heruntergeladen werden.
Montag, 13.09.2021, 15:58 Uhr