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Enerige & Management > Recht - BKU: Chefs sollen ihre D&O-Versicherung prüfen
Quelle: Fotolia / Stefan Welz
RECHT:
BKU: Chefs sollen ihre D&O-Versicherung prüfen
Aalen, Bad Kissingen, Bietigheim-Bissingen, Sigmaringen, Dortmund – vielerorts erwägen Kommunalversorger Schadenersatzforderungen von Ex-Chefs. Einschätzungen vom Verband BKU.
 
Wegen ihrer Beschaffungsstrategien während der Gaskrise sehen sich entlassene Geschäftsführer von Stadtwerken Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe gegenüber oder müssen sich dafür wappnen. Stadtwerke-Chefs sind der Regel über eine D&O-Versicherung – das Kürzel steht für Directors and Officers – vor den finanziellen Folgen von Managementfehlern oder Pflichtverletzungen geschützt. Diese Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Führungskräfte und Organmitglieder von Unternehmen seien in ihren Bedingungen für die „Versicherungsnehmer beziehungsweise versicherten Personen mittlerweile häufig sehr freundlich ausgestaltet“, sagt auf Anfrage dieser Redaktion Ansgar Pallasky.

Es komme aber letztlich auf das Regulierungsverhalten des einzelnen Versicherers an. Hier gebe es durchaus Unterschiede. Dass es aber in der Praxis zu einem Deckungsausschluss durch die Versicherung komme, sei die Ausnahme, berichtet der Anwalt, der die Geschäfte des Berufsverbandes kommunaler Unternehmensleiter (BKU) führt.

Ein Deckungsausschluss ist beispielsweise gegeben, wenn eine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt. „Beim Einkauf von Strom und Gas während der Energiekrise kann man das regelmäßig ausschließen“, sagt Pallasky. „Die extremen Preisausschläge an den Beschaffungsmärkten und staatliche Vorgaben wie die Preisbremsen haben viele Stadtwerke in ihren Organisationsstrukturen überfordert. Gleichzeitig mussten sie die Versorgungssicherheit gewährleisten.“

Pallasky beobachtet folgenden Trend: „Die Schadenssummen erreichen mittlerweile schnell Millionenbeträge.“ Der BKU-Geschäftsführer verweist in dem Zusammenhang auf die beiden Komponenten der D&O-Police, auf die sich der Deckungsbeitrag verteilt. Zunächst versucht die D&O-Versicherung, die Haftungsansprüche abzuwehren, und trägt dafür die Anwaltskosten. Wenn Ansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt werden, zahlt die D&O-Versicherung den Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme, allerdings abzüglich der Anwalts- und Gerichtskosten.
  Dass die Deckungssumme ausgeschöpft wird, komme sehr selten vor. „In der Regel verständigen sich die Parteien auf einen Vergleich“, sagt Pallasky. Stadtwerke-Geschäftsführern rät er, ihren Versicherungsschutz regelmäßig prüfen zu lassen, „mindestens alle zwei Jahre“.
 

Manfred Fischer
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Dienstag, 22.07.2025, 17:56 Uhr

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