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Enerige & Management >  - Bis zu 35 Milliarden für Erneuerbaren-Zubau in Italien
Fotolia / Jürgen Fälchle
Bis zu 35 Milliarden für Erneuerbaren-Zubau in Italien
 
Bei dem jetzt von der EU-Kommission genehmigten italienischen Förderprogramm handelt es sich um eine dem deutschen EEG vergleichbare Regelung, mit der der Bau von neuen Anlagen finanziert werden soll, „die auf Grundlage innovativer und noch nicht ausgereifter Technologien betrieben werden“. Dazu zählt die Kommission Erdwärme, Offshore-Windkraft, thermodynamische und schwimmende (Floating PV) Solaranlagen, Gezeiten- und Wellenkraftwerke sowie Erdgas und Biomasse.

Die Anlagen sollen die italienische Erzeugungskapazität um 4.590 MW erhöhen. Die Maßnahmen müssen bis Ende 2028 angemeldet werden. Die Finanzierung wird durch eine Abgabe sichergestellt, die von den Endverbrauchern erhoben wird.

Die Förderung erfolgt in der Form von sogenannten Differenzverträgen (CfD). Dabei wird der Basispreis („strike price“) pro kWh in einer Rückwärtsauktion ermittelt. Den Zuschlag für die Förderung erhält der Bieter, der den niedrigsten Garantiepreis verlangt. Er muss seinen Strom auf dem Markt verkaufen. Erhält er dort weniger als den Basispreis, gleicht der italienische Staat die Differenz aus. Erhält er mehr als den Basispreis, muss er die Differenz an den Staat abführen.

Solche „zweiseitigen CfD“ sind nach dem neuen EU-Strommarktdesign, das in den kommenden Monaten in Kraft tritt, die einzige Form der Förderung für die Erneuerbaren und andere emissionsarme Energien. Die italienische Regierung kann dafür in den nächsten 20 Jahren „bis zu 35,3 Milliarden Euro“ ausgeben. Pro Jahr sind das im Durchschnitt 1,76 Milliarden Euro. Dabei ist ungeklärt, ob eventuelle Rückzahlungen von der verausgabten Summe wieder abgezogen werden und erneut für eine Förderung zur Verfügung stehen.

Das Förderprogramm trage dazu bei, dass Italien seine Ziele im Rahmen der europäischen Klimapolitik erreiche, ohne dass der Wettbewerb über Gebühr beeinträchtigt werde, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zur Begründung. Die Regelung gewährleiste langfristige Preisstabilität für die Erzeuger erneuerbarer Energien und verhindere eine Überkompensation. Sie trage zur Entwicklung „innovativer und noch nicht ausgereifter Technologien“ und zur Umsetzung strategischer Ziele der EU bei.

Das Programm sei insofern „erforderlich, geeignet und angemessen“, um die notwendigen Investitionen zu mobilisieren. Ohne den Anreizeffekt würden diese Investitionen nicht im erforderlichen Umfang getätigt. Die positiven Auswirkungen der Förderung überwögen deswegen etwaige Wettbewerbsverzerrungen.
MBI/tow/6.6.2024 
 

Tom Weingärtner
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 06.06.2024, 10:43 Uhr

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