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Enerige & Management > Biomasse - Bioenergieverbände fordern Übergangslösung
Quelle: Fotolia / Wolfgang Jargstorff
BIOMASSE:
Bioenergieverbände fordern Übergangslösung
Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) warnen vor einer massiven Stilllegungswelle und fordern kurzfristige Sonderregelungen für bestimmte Bestandsanlagen.
 
Die Sorge um bestehende Biogasanlagen wächst. Die Bioenergieverbände (HBB) haben am 27. August nochmals an die Politik appelliert, dass viele Betreiberinnen und Betreiber in den Startlöchern stehen würden – jedoch fehle die Anschlussförderung. Solange die EU-Kommission die Notifizierung des bereits im Januar beschlossene Biomassepakets nicht vornehme, hängen Bestandsanlagen in der Schwebe. 

Bis zu drei Gigawatt flexibler Kraftwerksleistung könnte das Biomassepaket allein in den nächsten zwei Jahren anreizen. Ohne die Genehmigung des Biomassepakets seitens der EU werden allerdings nicht nur diese Kapazitäten nicht gebaut, so die eindringliche Warnung von Seiten des Verbands, sondern darüber hinaus Anlagen vom Netz genommen. Die Zukunft der Branche stehe auf der Kippe. 

„Investitionen in Milliardenhöhe stecken fest“, sagte Marlene Mortler, Vorsitzende des Bundesverbandes Bioenergie. Gleichzeitig müssten hunderte erfolgreiche Bioenergieanlagen stillgelegt werden, die eine starke Stütze unseres Energiesystems hätten sein könnten, so Mortler bei einer Onlinekonferenz.

Das Biomassepaket zielt darauf ab, dass künftig die Perspektiven für Biogasanlagen mit Anschluss an ein Wärmenetz verbessert werden (wir berichteten). Zugleich fordert der Gesetzgeber auf der Stromseite eine systemdienliche Fahrweise. Vor allem das vom Bundestag beschlossene höhere Ausschreibungsvolumen wird laut Branche dringend benötigt, da andernfalls wieder Hunderte Bioenergieanlagen keinen Zuschlag für eine Anschlussförderung erhalten würden, so die Sorge der Fachverbände. Im Biomassepaket angekündigt wurden für 2025 rund 1.600 MW und für nächstes Jahr 1.126 MW an Ausschreibungsvolumen. 

Die Bundesnetzagentur hat am 27. August das Volumen für die Ausschreibung für den 1. Oktober aber auf lediglich 363 MW festgelegt – und damit nach dem alten EEG. Die Behörde könne das Volumen erst erhöhen, wenn die beihilferechtliche Genehmigung aus Brüssel vorliege. Sollte dies noch vor dem 1. Oktober geschehen – was in der Branche alle hoffen – dann könnte das Volumen kurzfristig erhöht werden. Die Bundesnetzagentur fühlte sich außerdem dazu genötigt, den Hinweis zu geben, Betreiberinnen und Betreiber könnten sich sowohl auf das alte System bewerben – was laut HBB viele Betreiber jedoch gar nicht wollen – oder auf das neue System bewerben, das zum einen noch kein grünes Licht aus Brüssel hat und zum anderen eine Baugenehmigung bis Anfang September 2025 voraussetzt. Auch eine solche Genehmigung hätten viele Betreiber schlicht noch nicht. 

Übergangslösungen für bestimmte Bestandsanlagen 

„Selbst wenn der Genehmigungsprozess noch vor dem ersten Oktober erfolgreich abgeschlossen würde, käme dies für hunderte Bioenergieanlagen zu spät,“ sagte Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes. Als kurzfristige Lösung und zur Überbrückung der „aktuellen Notsituation“ schlägt er daher eine de-minimis-kompatible schnelle Überbrückungshilfe für die Anlagen vor, deren EEG-Vergütung in 2025 endet. Konkret geht es um Anlagen, die in den Jahren 2004 und 2005 in Betrieb gegangenen sind und seitdem EEG-Förderung erhalten haben.

Das Problem dieser Betreiber: Viele Anlagen, deren EEG-Vergütung 2025 endet, hätten durch überzeichnete Ausschreibungen keine Anschlussförderung erhalten und stehen laut Verband vor dem wirtschaftlichen Aus. Eine Überbrückungshilfe von maximal 300.000 Euro pro Anlage über drei Jahre wäre hier eine Hilfe. 

Auch Horst Seide, Präsident des Fachverband Biogas, sprach sich ebenfalls für diese Lösung aus: „Eine kurzfristige Übergangsregelung schafft Anlagenbetreibern die Option, sich in zukünftigen Ausschreibungen nach den Vorgaben des dann hoffentlich genehmigten Biomassepakets zu beteiligen“, sagte Seide. Bis zu 24 Gigawatt Leistung könnte langfristig allein aus der Biogasbranche kommen und so Stunden mit geringem Wind- und Solarstromangebot kostengünstig ausgleichen.

Aktuell sind laut Seide jedoch knapp 700 Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von circa 400 MW direkt betroffen und könnten noch in diesem Jahr stillgelegt werden. Seide: „Bei einer doppelten oder gar vierfachen Überbauung entspräche dies schnell der Größenordnung von zwei bis drei Gaskraftwerksblöcken und einem Ausschreibungsvolumen von mindestens einem GW.“

Weitere Informationen zu dieser Idee einer Überbrückungshilfe , hat das HBB auf seiner Homepage veröffentlicht. 
 

Heidi Roider
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