
Quelle: Katia Meyer-Tien
BIOGAS:
Bioenergieverbände fordern neues Vergütungssystem
Bioenergieverbände fordern kurzfristige EEG-Anpassung und schlagen ein Strommengenmodell zur Flexibilisierung und wirtschaftlichen Integration von Biogasanlagen vor.
Die im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) organisierten Bioenergieverbände haben am 24. Juni ein Forderungspapier zur kurzfristigen Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) veröffentlicht. Im Zentrum
steht ein Vorschlag für ein neues Vergütungsmodell für Biogasanlagen. Ergänzend enthält das Papier eine Reihe von Empfehlungen
zur Anpassung der Ausschreibungsbedingungen für Biomasseanlagen.
„Mit Blick auf die gewaltigen Aufgaben bei der erneuerbaren Wärmebereitstellung und in der Erzeugung von Negativemissionen sollte das EEG bestimmte Bioenergie-Anlagentypen in den Zuschlagsverfahren priorisieren“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des HBB. „Neben weiteren wichtigen grundsätzlichen Änderungen am EEG könnte mit der Einführung eines sogenannten Strommengenmodells für Biogasanlagen zudem sowohl das wichtige politische Ziel der Flexibilisierung erreicht als auch die akuten Probleme der Branche adressiert werden.“
Mit einem „Strommengenmodell“ schlagen die Verbände eine Systematik vor, die den flexiblen Einsatz von Biogas und Biomethan besser marktwirtschaftlich integrieren soll. Die zentrale Idee ist, den Anlagen nicht mehr eine feste Vergütung pro Laufzeitstunde zu gewähren, sondern eine über die Vertragslaufzeit festgelegte Strommenge vergütungsfähig zu machen. Diese kann über einen weitgehend frei wählbaren Zeitraum abgerufen werden.
Anlagenbetreiber sollen flexibler auf den Markt reagieren können
Laut HBB würde das Modell Betreibern größere Flexibilität bei der Einspeisung geben und gleichzeitig eine Mindestflexibilisierung der Anlagen sicherstellen. Die Maßnahme solle Anreize für stärkere Überbauungsgrade schaffen. In Phasen hoher Einspeisung aus Wind und Solar sei weiterhin vorgesehen, dass Biogasanlagen ihre Leistung drosseln.
Das Modell knüpft laut den Verbänden an die im Biomassepaket verankerten Flexibilitätsanforderungen an, geht aber bei der Vergütung einen neuen Weg. Aus Sicht der Verbände kann es dazu beitragen, die wirtschaftlichen Unsicherheiten für Anlagenbetreiber zu reduzieren und den Beitrag von Biogasanlagen zur Versorgungssicherheit zu erhöhen.
Forderungen zu Ausschreibungsbedingungen
Über das Strommengenmodell hinaus fordern die Verbände strukturelle Änderungen an den Biomasseausschreibungen. Genannt werden unter anderem die Streichung des Maisdeckels, eine Verbesserung der Bedingungen für Kleinanlagen sowie eine Erhöhung des Ausschreibungsvolumens ab dem Jahr 2027.
„Ziel muss es sein, bestehende Anlagen zu sichern, neue Investitionen in die Flexibilisierung anzureizen und die Potenziale aller Bioenergieträger im Sinne einer resilienten, versorgungssicheren Energieinfrastruktur gezielt zu stärken“, erklärt Rostek. Die Bioenergie solle dabei als Teil einer widerstandsfähigen Energieinfrastruktur verstanden und entsprechend berücksichtigt werden.
Mit Blick auf das noch nicht ratifizierte Biomassepaket durch die EU fordern die Verbände die Bundesregierung auf, den Prozess zu beschleunigen. Sollte die Oktoberausschreibung weiterhin auf Basis der alten EEG-Konditionen erfolgen, drohten laut HBB erhebliche Rückschritte für die Branche. Die unter hohem Zeitdruck erreichte Einigung zum Biomassepaket müsse zügig umgesetzt werden, um Planungssicherheit für Betreiber zu schaffen.
Das Positionspapier „Kurzfristiger Anpassungsbedarf: Biomassepaket 2.0 zur Überarbeitung des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG 2023)“ ist auf der Internetseite der Bioenergieverbände verfügbar.
„Mit Blick auf die gewaltigen Aufgaben bei der erneuerbaren Wärmebereitstellung und in der Erzeugung von Negativemissionen sollte das EEG bestimmte Bioenergie-Anlagentypen in den Zuschlagsverfahren priorisieren“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des HBB. „Neben weiteren wichtigen grundsätzlichen Änderungen am EEG könnte mit der Einführung eines sogenannten Strommengenmodells für Biogasanlagen zudem sowohl das wichtige politische Ziel der Flexibilisierung erreicht als auch die akuten Probleme der Branche adressiert werden.“
Mit einem „Strommengenmodell“ schlagen die Verbände eine Systematik vor, die den flexiblen Einsatz von Biogas und Biomethan besser marktwirtschaftlich integrieren soll. Die zentrale Idee ist, den Anlagen nicht mehr eine feste Vergütung pro Laufzeitstunde zu gewähren, sondern eine über die Vertragslaufzeit festgelegte Strommenge vergütungsfähig zu machen. Diese kann über einen weitgehend frei wählbaren Zeitraum abgerufen werden.
Anlagenbetreiber sollen flexibler auf den Markt reagieren können
Laut HBB würde das Modell Betreibern größere Flexibilität bei der Einspeisung geben und gleichzeitig eine Mindestflexibilisierung der Anlagen sicherstellen. Die Maßnahme solle Anreize für stärkere Überbauungsgrade schaffen. In Phasen hoher Einspeisung aus Wind und Solar sei weiterhin vorgesehen, dass Biogasanlagen ihre Leistung drosseln.
Das Modell knüpft laut den Verbänden an die im Biomassepaket verankerten Flexibilitätsanforderungen an, geht aber bei der Vergütung einen neuen Weg. Aus Sicht der Verbände kann es dazu beitragen, die wirtschaftlichen Unsicherheiten für Anlagenbetreiber zu reduzieren und den Beitrag von Biogasanlagen zur Versorgungssicherheit zu erhöhen.
Forderungen zu Ausschreibungsbedingungen
Über das Strommengenmodell hinaus fordern die Verbände strukturelle Änderungen an den Biomasseausschreibungen. Genannt werden unter anderem die Streichung des Maisdeckels, eine Verbesserung der Bedingungen für Kleinanlagen sowie eine Erhöhung des Ausschreibungsvolumens ab dem Jahr 2027.
„Ziel muss es sein, bestehende Anlagen zu sichern, neue Investitionen in die Flexibilisierung anzureizen und die Potenziale aller Bioenergieträger im Sinne einer resilienten, versorgungssicheren Energieinfrastruktur gezielt zu stärken“, erklärt Rostek. Die Bioenergie solle dabei als Teil einer widerstandsfähigen Energieinfrastruktur verstanden und entsprechend berücksichtigt werden.
Mit Blick auf das noch nicht ratifizierte Biomassepaket durch die EU fordern die Verbände die Bundesregierung auf, den Prozess zu beschleunigen. Sollte die Oktoberausschreibung weiterhin auf Basis der alten EEG-Konditionen erfolgen, drohten laut HBB erhebliche Rückschritte für die Branche. Die unter hohem Zeitdruck erreichte Einigung zum Biomassepaket müsse zügig umgesetzt werden, um Planungssicherheit für Betreiber zu schaffen.
Das Positionspapier „Kurzfristiger Anpassungsbedarf: Biomassepaket 2.0 zur Überarbeitung des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG 2023)“ ist auf der Internetseite der Bioenergieverbände verfügbar.

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Dienstag, 24.06.2025, 11:12 Uhr
Dienstag, 24.06.2025, 11:12 Uhr
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