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RECHT:
BImSchG neu gefasst
Das in den letzten Jahren mehrfach, auch wegen notwendiger Anpassung an das europäische Recht, geänderte Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde vom federführenden Bundesumweltministerium am 4. Oktober in einer Neufassung im Bundesgesetzesblatt bekannt gemacht.
 
Wie der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft mitteilt, liegt damit das Gesetz wieder in einer vollständigen, einfach lesbaren Textfassung vor. Die Bekanntmachung der Neufassung des BImSchG vom 26. September 2002 wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 71 am 4. Oktober veröffentlicht und kann unter www.bundesanzeiger.de/bgbl1.htm  angesehen werden.

 
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Dienstag, 22.10.2002, 10:55 Uhr