• Energiekomplex größtenteils im Minus
  • Verteilnetzbetreiber in Deutschland auf einen Blick
  • Rohrdorfer verdoppelt CO2-Abscheidung
  • Mit ETS2-Auktionen könnte schon August Schluss sein
  • Klimaklage gegen Bremen
  • Fast 100 Prozent Zulassungsquote bei privaten E-Autos
  • KfW verdoppelt Mittel für Klimavorhaben
  • DEW 21 will Schadenersatz von Heike Heim
  • Intransparenz bei Energiesperren
  • Windgeschäft von Siemens Energy schafft Trendwende
RECHT:
BGH-Urteil: AGB in Stromlieferverträgen sorgfältig prüfen
Was sich nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs für Stromversorger im Hinblick auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert, beleuchtet Dr. Arne Glöckner*.
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein fester Bestandteil von Kundenverträgen auch im Energiebereich. Für Versorgungsunternehmen sind hier nicht nur die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Wirksamkeit von AGB zu beachten, sondern zusätzlich eine Reihe besondere Vorschriften in den Grundversorgungsverordnungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mitte Juli einige...

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2026 Energie & Management GmbH
Montag, 20.08.2012, 15:04 Uhr