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GASMARKT:
BGH straft EMB ab
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil fünf Vertragsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Gasversorgers Erdgas Mark Brandenburg GmbH (EMB) für ungültig erklärt.
 
Dabei handelt es sich um Klauseln zu Preisänderung, Sonderkündigungsrecht und Einstellung der Versorgung, die EMB neben der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) für Grundversorgungskunden in den „Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV" und für Sonderkunden in „Besondere Bedingungen für die Belieferung von Haushalts- und Nicht-Haushaltskunden in Niederdruck außerhalb der...

 
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Freitag, 29.01.2010, 10:49 Uhr