• Es geht uneinheitlich ins Wochenende
  • Schnellere Zulassung von Geothermie-Projekten
  • Russischer Gaskonzern im Forbes Rating der größte Verlierer
  • Wasserstoff illuminiert Bäume in Schwerin
  • Britische Regierung will CO2-Speicherung vorantreiben
  • Innio Group begrüßt Heaten-Übernahme
  • PPC hat CLS-Zertifizierungen für Submetering
  • Badenova betreibt Stromnetz für weitere Kommunen
  • ADAC gibt Überblick über kommunale Förderung
  • Wasserstoff: Netzbetreiber fordern klare Rahmenbedingungen
GASMARKT:
BGH stärkt Verbraucherrechte
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat der Klage von 160 Verbrauchern gegen die Preiserhöhungen ihres Gasversorgers Enso Energie Sachsen Ost GmbH mit Sitz in Dresden stattgegeben.
 
Die Preisänderungsklausel in dem Sondervertrag der Enso-Kunden stellt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar, so die Richter in ihrem Urteil vom 29. April. In den Gaslieferungsverträgen heißt es, dass Enso berechtigt ist, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten erfolgt. Entsprechend wurde der Arbeitspreis zum 1. Juni und 1. November 2005...

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2024 Energie & Management GmbH
Dienstag, 29.04.2008, 11:15 Uhr