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RECHT:
BGH korrigiert KWK-Förderung
Zwei Urteile des Bundesgerichtshofs haben die Ansprüche von KWK-Betreibern auf Förderung nach dem abgelösten KWK-Gesetz weiter gefasst, als es bisher die Praxis der Netzbetreiber war. Rechtsanwalt Martin Riedel *) erläutert die Konsequenzen auch für die Anwendung des neuen KWK-Gesetzes.
 
Mit zwei Urteilen vom 11. Februar 2004 (VIII ZR 236/02) und vom 10. März 2004 (VIII ZR 213/02) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zum seit Jahren heftig umstrittenen Anwendungsbereich des so genannten KWK-Vorschaltgesetzes (KWKG) präzisiert. Dieses Gesetz war vom 18. Mai 2000 gültig und wurde durch das KWK-Modernisierungsgesetz (KWKModG) am 1. April 2002...

 
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Mittwoch, 14.04.2004, 09:01 Uhr