GASMARKT:
BGH kippt Anpassungsklauseln für Gaspreise
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Vertragsklauseln zur Preisanpassung in Sonderverträgen für unwirksam erklärt und damit zwei Gaspreiserhöhungen der Gasag in Berlin 2005 und 2006 gekippt.
Das BGH-Urteil vom 15. Juli betrifft nicht den Grundversorgungstarif des Berliner Gaslieferanten, sondern so genannte Normsonderkundenverträge.
Das sind alle Gaslieferverträge zu besonderen Konditionen, die durch den sich verschärfenden Wettbewerb um Haushalts- und
Gewerbekunden initiiert wurden und inzwischen einen großen Teil der Energieversorgungsverträge ausmachen.
Das Gericht...
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Mittwoch, 15.07.2009, 13:24 Uhr
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