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GAS:
BGH: Gaspreise nur eingeschränkt überprüfbar
In seinem Urteil vom 13. Juni (Az. VIII ZR 36/06) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Option von Gaskunden begrenzt, gegen Preiserhöhungen ihrer Versorger vorzugehen.
 
Anknüpfend an sein Strompreisurteil vom 28. März 2007 (Az. VIII ZR 144/06) lehnt es der BGH ab, § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf Gastarife anzuwenden. Nach dieser Vorschrift kann ein Gericht eine Leistungsbestimmung auf seine Billigkeit kontrollieren. Der auf den Schutz des Kunden ausgelegte Paragraf sei auf Gaspreise nicht anwendbar, urteilte nun der BGH - zumindest nicht...

 
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Donnerstag, 14.06.2007, 13:23 Uhr