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GASMARKT:
BGH: Gasag-Preiserhöhung ungültig
Die Berliner Gasag verspricht sich aus dem BGH-Urteil zu Preisanpassungsklauseln in Gassonderverträgen mehr Rechtssicherheit bei Preisänderungen. Dem Unternehmen drohen Rückzahlungsverpflichtungen in größerem Umfang.
 
Mit einem lachenden und einem weinenden Auge reagierte der Berliner Gasversorger auf das lange erwartete Urteil aus Karlsruhe. Wenig erfreut über den Richterspruch ist das Unternehmen deshalb, weil es die vom BGH beanstandete Klausel für „deutlich kundenfreundlicher" hält als die jetzt vom Gericht als ausreichend definierte. „Wir haben mehr getan als wir eigentlich tun hätten...

 
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Donnerstag, 16.07.2009, 08:57 Uhr