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Enerige & Management > Recht - BGH: EVU müssen mehrere Zahlungsmöglichkeiten bieten
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
RECHT:
BGH: EVU müssen mehrere Zahlungsmöglichkeiten bieten
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe müssen Energieunternehmen ihren Kunden mindestens zwei Zahlungswege anbieten. Einkommensschwache Kunden ohne eigenes Konto dürfen dabei nicht benachteiligt werden.
 
Die Karlsruher Richter hatten sich mit einem Fall bei den Stadtwerken Bochum beschäftigt: Der Kommunalversorger hatte von Kunden mit monatlicher Zahlweise eine Einzugsermächtigung verlangt, während Kunden mit jährlicher Vorauszahlung das Geld überweisen konnten. Nach Ansicht der Richter benachteilige diese Regelung Kunden, die das Geld für die Vorauszahlung nicht aufbringen können oder...

 
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Dienstag, 02.07.2013, 14:43 Uhr