• Entspannung im Golf lässt Preise fallen
  • Stadtwerke Duisburg stabil im Kerngeschäft
  • Clinch zwischen DUH und DVGW geht in die nächste Runde
  • Gestehungskosten weiter leicht gesunken
  • Neuer Stromspeicher für KMU
  • App für Stromengpässe kommt nach Niedersachsen
  • Wärtsilä stellt Speichersparte neu auf
  • Wasserstoffinfrastruktur an Hochschule komplett
  • Neues Self-Assessment soll Stadtwerken Orientierung geben
  • Stadtwerke Münster „operativ sehr gut unterwegs“
GASMARKT:
BGH erklärt Preisanpassungsklausel für unwirksam
Die Preisanpassungsklausel „Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt" in Sonderverträgen für Gaskunden ist unwirksam.
 
Die Klausel sei nicht klar und nicht verständlich, urteilte der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) am 17. Dezember.Ein Sondervertragskunde der Regionalgas Euskirchen GmbH hatte gegen die Gaspreiserhöhungen des regionalen Versorgers in den Jahren 2005 und 2006 geklagt. Das Amtsgericht lehnte die Klage ab, das Landgericht Bonn hatte die Berufung zurückgewiesen.In der Revision kam der...

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2026 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 17.12.2008, 14:29 Uhr