NETZNUTZUNG:
BGH entscheidet über Netznutzung
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute den Vorwurf des Marktmissbrauchs gegenüber der Frankfurter Mainova AG bestätigt. In einem weiteren Verfahren hob der BGH ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zugunsten der Stadtwerke Mainz AG auf.
Damit geht der Streit zwischen Bundeskartellamt und dem pfälzischen Versorger um überhöhte Netznutzungsgebühren in die nächste
Runde. Die Bonner Wettbewerbsbehörde hatte im April 2003 den Stadtwerken Mainz untersagt, in bestimmten Netzebenen Durchleitungsentgelte
zu erheben, die insgesamt den Betrag von 40,8 Mio. Euro pro Jahr übersteigen. Im Vergleich zum Netzbetreiber RWE...
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Dienstag, 28.06.2005, 12:30 Uhr
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