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Enerige & Management > E&M Vor 20 Jahren - Betreiber müssen teuer zukaufen
Quelle: Fotolia / Oliver Boehmer
E&M VOR 20 JAHREN:
Betreiber müssen teuer zukaufen
Vor 20 Jahren kursierte der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zum Emissionshandel. Kritik kam damals aus der KWK-Branche.
 
Der stellvertretende E&M-Chefredakteur Jan Mühlstein beobachtete die Kraft-Wärme-Kopplungs-Szene sehr genau. Hier ein Beitrag über die Reaktion der europäischen Interessenvertretung der KWK-Branche zu den Absichten der EU-Kommission.
 
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie zum Emissionshandel berücksichtige nicht ausreichend die CO2-Einsparungen beim Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung und könnte damit die Entwicklung dieser Technologie zur rationellen Energienutzung in Europa blockieren, kritisiert Cogen Europe.

Die Ursache sieht der Verband, der sich europaweit für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) engagiert, in dem für die Pilotphase vorgesehenen Verfahren der Zuteilung der Emissionszertifikate. Laut dem Vorschlag der EU-Kommission sollen von 2005 bis 2008 die Emissionsberechtigungen den einzelnen Anlagen auf der Basis der in den vergangenen Jahren von ihnen verursachten CO2-Emissionen kostenlos zugewiesen werden („grandfathering“). Dabei werden nur Anlagen bestimmter Branchen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 MW einbezogen. In einem 14seitigen Positionspapier zeigt Cogen an mehreren Beispielen, dass die anlagenbezogene Zuordnung der CO2-Emissionen Fehlbeurteilungen von KWK-Anlagen verursache, weil sie die externen Entlastungseffekte gegenüber der getrennten Strom- und Wärmeerzeugung nicht berücksichtige.

So führten die Errichtung einer neuen KWK-Anlage an Stelle eines bestehenden Heizwerks oder die Leistungserhöhung einer vorhandenen KWK-Anlage zur Erhöhung der Feuerungswärmeleistung sowie des Brennstoffverbrauchs. Damit steige auch der lokale CO2-Ausstoß der Anlage über das für die Zuteilung der Berechtigungen maßgebende „historische“ Niveau, so dass der Betreiber zum teuren Zukauf von CO2-Zertifikaten gezwungen wäre. Der Entwurf der EU-Richtlinie sehe laut Cogen keine Emissionsgutschrift für die vermiedene, CO2-belastete Stromerzeugung anderer Kraftwerke vor.

Umgekehrt werde die Umwandlung einer KWK-Anlage in ein Heizwerk „belohnt“, da für die künftige Wärmeerzeugung vor Ort weniger Brennstoff verbraucht und damit die CO2-Emissionen gegenüber früher gesenkt werden. Der Betreiber der Anlage könnte so einen Teil der ihm zugewiesenen CO2-Zertifikate verkaufen, obwohl die Stilllegung der KWK-Energieerzeugung die volkswirtschaftliche CO2-Bilanz verschlechtert.

Schließlich sieht Cogen durch den Richtlinienentwurf Fernwärmebetreiber mit KWK-Anlagen über 20 MW Feuerungswärmeleistung benachteiligt, weil diese mit der Wärmeerzeugung in gas- oder ölgefeuerten Einzelkesseln im Wettbewerb stünden, die dem Aufwand der Zertifikatverwaltung nicht unterworfen seien.

Um die Belastungen der KWK-Betreiber zu vermeiden, schlägt der europäische KWK-Verband eine Reihe von Änderungen für die Allokation der Emissionsberechtigungen vor:
  • So sollten der Ausbau eines Heizwerks zur KWK-Anlage oder die Erweiterung einer vorhandenen KWK-Anlage wie die Errichtung einer neuen Anlage betrachtet werden, für die in den nationalen Allokationsplänen CO2-Zertifikate vorzuhalten wären.
  • Eine weitere Möglichkeit sei es, die Allokation der Emissionszertifikate nach der nutzbaren Energie vorzunehmen, so dass es für die der Verlustenergie einer Anlage entsprechenden Emissionen keine kostenlosen Zertifikate gebe.
  • Schließlich empfiehlt Cogen die Entwicklung eines europaeinheitlichen Verfahrens zur Berechnung der CO2-Einsparungen einer KWK-Anlage; damit könnten die extern vermiedenen Emissionen bei der Allokation der Emissionsberechtigungen berücksichtigt werden.
 

Jan Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH
Freitag, 02.12.2022, 17:52 Uhr

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