RECHT:
Best Energy: ins Netz ohne Endkundenvertrag
Zu der einstweiligen Verfügung, die der Stromanbieter Best Energy GmbH, Berlin, im Streit um die Netznutzung gegen die Stromversorgung Pirna GmbH am 13. September erwirkt hat, liegt nun eine Begründung vor.
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat Best Energy das Recht auf Durchleitung nach den Verfahrensregeln der Verbändevereinbarung
II (VV II) als „gängige Praxis“ zugestanden. Es führt nun aus, dass auf Grund der Diskriminierungsfreiheit der Netzbetreiber
nicht willkürlich die Bedingungen der Netznutzung festlegen kann. Der Abschluss von Netznutzungsverträgen mit Endkunden, die...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 26.10.2001, 12:00 Uhr
Freitag, 26.10.2001, 12:00 Uhr