Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
POLITIK:
Berlin legt Entwurf für Wasserstoff-Beschleunigung vor
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz verabschiedet. Er soll Genehmigungen im Wasserstoffsektor erleichtern. Erste Verbände haben darauf reagiert.
Mit dem Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz − kurz WassBG − will die Bundesregierung den Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur
beschleunigen. Der nun verabschiedete Entwurf umfasst laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWE) die gesamte Lieferkette von der Produktion über den Import bis zur Speicherung und zum Transport.
Auch Elektrolyseure an Land und auf See, Importterminals für Wasserstoff und Derivate sowie Speicher und Leitungen sollen künftig schneller genehmigt werden können. Zudem sieht der Entwurf vor, dass Wasserstoffprojekte im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Dies soll, so heißt es weiter, den Genehmigungsstellen zusätzliche Entscheidungssicherheit geben.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) unterstreicht die Notwendigkeit des WassBG: „Der Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für den Wasserstoffhochlauf. Die Genehmigungsverfahren sind heute noch zu langsam und zu bürokratisch.“ Mit dem Gesetz sollen die Verfahren grundlegend vereinfacht und die Abläufe digitalisiert werden.
Im Detail sieht der Entwurf laut Ministerium klare Fristen, digitale Verfahren und beschleunigte Vergaben vor. Darüber hinaus soll das Bundesberggesetz angepasst werden, um die Förderung von natürlichem Wasserstoff zu erleichtern. Gemeint ist damit Wasserstoff, der in geologischen Lagerstätten vorkommt und direkt gefördert werden kann – ähnlich wie Erdgas. Bisher spielt dieser „weiße Wasserstoff“ in Deutschland noch kaum eine Rolle, da die Vorkommen wenig erforscht und wirtschaftlich schwer nutzbar sind. Mit den vorgesehenen Regelungen will die Bundesregierung aber Projekte anstoßen, um diese potenziellen Quellen künftig besser zu erschließen.
Ebenfalls in den Anwendungsbereich aufgenommen werden sollen Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe, insbesondere für den Schiffs- und Luftverkehr. Die Bundesregierung betont, dass der Schutz der öffentlichen Wasserversorgung trotz dieser Beschleunigungen gewahrt bleiben soll. Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag und Bundesrat beraten. Nach den Beratungen in den Ausschüssen folgt die Abstimmung im Bundestag. Sodann ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.
Erste Reaktionen aus der Branche
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht in dem Entwurf des WassBG einen wichtigen Schritt, um Verfahren zu verkürzen. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, erklärt, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf viele Anregungen aus der Konsultation aufgenommen habe. Allerdings fordert der Verband weitere materiellrechtliche Erleichterungen, etwa im Bauplanungsrecht, im Vergaberecht und bei Reparaturarbeiten an Leitungen. Zudem kritisiert der BDEW Kürzungen bei der Förderung im aktuellen Haushaltsentwurf. Diese sendeten ein falsches Signal und gefährdeten Planungssicherheit und Investitionen.
Auch der Verband „Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e.V.“ begrüßt den Kabinettsbeschluss. Vorstand Timm Kehler betont, dass das Gesetz die Bedeutung des Energieträgers unterstreiche und Wasserstoff im Energiesystem Vorrang erhalte. Er begrüßt insbesondere die Einbeziehung von Wasserstoffspeichern und Methanolanlagen in den Anwendungsbereich. Kritisch sieht der Verband jedoch, dass das Ziel von 10.000 MW Elektrolyseleistung aufgegeben wurde. Für Zulieferer und Projektentwickler sei eine klare Zielsetzung notwendig.
Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), in dem sich mehrere Bioenergieverbände zusammengeschlossen haben, erkennt in dem Entwurf zwar Fortschritte, fordert jedoch eine Ausweitung des Gesetzes auf alle grünen Gase. Leiterin Sandra Rostek hebt in einer Mitteilung des HBB hervor, dass künftig auch Wasserstoff aus biogenen Reststoffen und synthetische Kraftstoffe berücksichtigt werden. Zugleich kritisiert sie, dass Biogas und Biomethan nicht einbezogen sind. Für fairen Wettbewerb und Versorgungssicherheit sei eine breitere gesetzliche Grundlage notwendig. Zudem verweist das HBB auf die Dringlichkeit, die Gasnetzzugangsverordnung, die Ende des Jahres ausläuft, durch eine Nachfolgeregelung im Energiewirtschaftsgesetz zu ersetzen.
Der vom Bundeskabinett beschlossene 55-seitige Entwurf des WassBG ist über die Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums downloadbar.
Auch Elektrolyseure an Land und auf See, Importterminals für Wasserstoff und Derivate sowie Speicher und Leitungen sollen künftig schneller genehmigt werden können. Zudem sieht der Entwurf vor, dass Wasserstoffprojekte im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Dies soll, so heißt es weiter, den Genehmigungsstellen zusätzliche Entscheidungssicherheit geben.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) unterstreicht die Notwendigkeit des WassBG: „Der Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für den Wasserstoffhochlauf. Die Genehmigungsverfahren sind heute noch zu langsam und zu bürokratisch.“ Mit dem Gesetz sollen die Verfahren grundlegend vereinfacht und die Abläufe digitalisiert werden.
Im Detail sieht der Entwurf laut Ministerium klare Fristen, digitale Verfahren und beschleunigte Vergaben vor. Darüber hinaus soll das Bundesberggesetz angepasst werden, um die Förderung von natürlichem Wasserstoff zu erleichtern. Gemeint ist damit Wasserstoff, der in geologischen Lagerstätten vorkommt und direkt gefördert werden kann – ähnlich wie Erdgas. Bisher spielt dieser „weiße Wasserstoff“ in Deutschland noch kaum eine Rolle, da die Vorkommen wenig erforscht und wirtschaftlich schwer nutzbar sind. Mit den vorgesehenen Regelungen will die Bundesregierung aber Projekte anstoßen, um diese potenziellen Quellen künftig besser zu erschließen.
Ebenfalls in den Anwendungsbereich aufgenommen werden sollen Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe, insbesondere für den Schiffs- und Luftverkehr. Die Bundesregierung betont, dass der Schutz der öffentlichen Wasserversorgung trotz dieser Beschleunigungen gewahrt bleiben soll. Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag und Bundesrat beraten. Nach den Beratungen in den Ausschüssen folgt die Abstimmung im Bundestag. Sodann ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.
Erste Reaktionen aus der Branche
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht in dem Entwurf des WassBG einen wichtigen Schritt, um Verfahren zu verkürzen. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, erklärt, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf viele Anregungen aus der Konsultation aufgenommen habe. Allerdings fordert der Verband weitere materiellrechtliche Erleichterungen, etwa im Bauplanungsrecht, im Vergaberecht und bei Reparaturarbeiten an Leitungen. Zudem kritisiert der BDEW Kürzungen bei der Förderung im aktuellen Haushaltsentwurf. Diese sendeten ein falsches Signal und gefährdeten Planungssicherheit und Investitionen.
Auch der Verband „Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e.V.“ begrüßt den Kabinettsbeschluss. Vorstand Timm Kehler betont, dass das Gesetz die Bedeutung des Energieträgers unterstreiche und Wasserstoff im Energiesystem Vorrang erhalte. Er begrüßt insbesondere die Einbeziehung von Wasserstoffspeichern und Methanolanlagen in den Anwendungsbereich. Kritisch sieht der Verband jedoch, dass das Ziel von 10.000 MW Elektrolyseleistung aufgegeben wurde. Für Zulieferer und Projektentwickler sei eine klare Zielsetzung notwendig.
Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), in dem sich mehrere Bioenergieverbände zusammengeschlossen haben, erkennt in dem Entwurf zwar Fortschritte, fordert jedoch eine Ausweitung des Gesetzes auf alle grünen Gase. Leiterin Sandra Rostek hebt in einer Mitteilung des HBB hervor, dass künftig auch Wasserstoff aus biogenen Reststoffen und synthetische Kraftstoffe berücksichtigt werden. Zugleich kritisiert sie, dass Biogas und Biomethan nicht einbezogen sind. Für fairen Wettbewerb und Versorgungssicherheit sei eine breitere gesetzliche Grundlage notwendig. Zudem verweist das HBB auf die Dringlichkeit, die Gasnetzzugangsverordnung, die Ende des Jahres ausläuft, durch eine Nachfolgeregelung im Energiewirtschaftsgesetz zu ersetzen.
Der vom Bundeskabinett beschlossene 55-seitige Entwurf des WassBG ist über die Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums downloadbar.
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 01.10.2025, 16:51 Uhr
Mittwoch, 01.10.2025, 16:51 Uhr
Mehr zum Thema
teilen
teilen
teilen
teilen
Brüssel will mehr Eingreifpotenzial bei ETS2