
Mit diesen speziellen Verträgen will die künftige Bundesregierung die Wirtschaftlichkeitslücke in der Grundstoffindustrie schließen, so das EWI. Denn es erfordert substanzielle Investitionen, um das deutsche Energiesystem zu dekarbonisieren. So besteht allein in der Stahlindustrie ein Investitionsbedarf für wasserstoffbasierte Direktreduktion von rund 8 Mrd. Euro bis zum Jahr 2030.
Ob solche Investitionen profitabel sind, ist jedoch mit Unsicherheiten behaftet. So hängt die Rentabilität der emissionsarmen Technologien von den zukünftigen CO2-Preisen ab. Denn emissionsarme Technologien sind nur bei ausreichend hohen CO2-Preisen gegenüber konventionellen Technologien wettbewerbsfähig. Die zukünftigen CO2-Preise sind jedoch unsicher und Unternehmen können sich hiergegen kaum absichern.
Hier kommen nun CCfDs ins Spiel: Darin einigen sich der Staat und ein Unternehmen, das in eine emissionsarme Technologie investiert, auf einen Strike-Preis. Liegt der CO2-Preis unter dem Strike-Preis, zahlt der Staat die Differenz an das Unternehmen. Liegt der CO2-Preis über dem Strike-Preis, zahlt das Unternehmen die Differenz an den Staat. Der CCfD sichert dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der emissionsarmen Technologie gegenüber der konventionellen Produktionsroute gegen unsichere CO2‑Preise ab.
Die EWI-Fachleute untersuchen CCfDs in ihrem Working Paper „Complementing carbon prices with Carbon Contracts for Difference in the presence of risk – When is it beneficial and when not?“ analytisch. Die Analyse zeigt, dass die gestiegene Sicherheit durch CCfDs Unternehmen anreizt, in emissionsarme Produktionsverfahren zu investieren. Für klimafreundliche Technologien, deren Einsatz später sicher effizient ist, steigert das Mehr an Investitionen die Wohlfahrt, den volkswirtschaftlichen Nutzen. Dabei ist der Wohlfahrtsgewinn des CCfD umso größer, je risikoaverser die Investoren sind.
Für viele derzeit entwickelte Technologien ist aber unsicher, ob der langfristige Einsatz der klimafreundlichen Technologie später effizient ist. In diesen Fällen bergen CCfDs das Risiko, potenziell ineffiziente Technologien künstlich im Markt zu halten.
CCfDs sollten daher so ausgestaltet sein, dass der Wohlfahrtsgewinn durch zusätzliche Investitionsanreize den Wohlfahrtsverlust durch die potenzielle Förderung ineffizienter Technologien übersteigt. Beispielsweise wird der Trade-off davon beeinflusst, für welche Technologien CCfDs angeboten werden.
Das Working Paper „Complementing carbon prices with Carbon Contracts for Difference in the presence of risk – When is it beneficial and when not?“ kann von der Website des EWI heruntergeladen werden.Mittwoch, 01.12.2021, 12:34 Uhr