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Enerige & Management > Windkraft Onshore - Behörde brütet immer noch über Ausschreibungs-Ergebnissen
Quelle: Shutterstock / Blue Planet Studio
WINDKRAFT ONSHORE:
Behörde brütet immer noch über Ausschreibungs-Ergebnissen
Der Juni ist vorüber, und die Netzagentur hat die Zuschläge aus der Onshorewind-Ausschreibung vom 2. Mai immer noch nicht veröffentlicht. Dafür aber jene vom 1. August bekanntgemacht.
 
Während die Veröffentlichung der Zuschläge in der Subventionsausschreibung für Windenergie an Land vom 2. Mai immer noch aussteht, hat dieselbe Bundesnetzagentur die nächste Ausschreibung am 1. August bekannt gegeben.

Es bleibt bei der dritten von vier Onshore-Ausschreibungen im Jahr bei einer zu beschlagenden Gesamtleistung von 3.443 MW Neuanlagen. Die längst gegenüber dem gesetzlichen Wert von 2.500 MW erhöhte Ausschreibeleistung kommt durch Nachlaufeffekte aufgrund der massiven Überzeichnungen von Ausschreibungsrunden seit September 2024 zustande. 

Die teilnehmenden Windenergieanlagen müssen genehmigt sein, und diese Genehmigung muss im Marktstammdatenregister der Netzagentur bis 4. Juli hinterlegt werden. Es dürfen auch bereits bezuschlagte Windenergieanlagen an Land nochmal eingebracht werden, wenn sich ihre Leistung zwischenzeitlich um mindestens 15 Prozent erhöht hat und der Ausbau bereits in Betrieb ist.

Teilnehmende Anlagenbetreiber müssen ihre Gebote bis 1. August bei der Behörde auf Papier abgeben, dann bezuschlagt sie die zulässigen Gebote von den geringsten Subventionsverlangen aus aufwärts, bis die ausgeschriebene Gesamtleistung erreicht ist. Es hat sich aufgrund des analogen statischen Verfahrens eine Beraterindustrie entwickelt, die Anlagenbetreibern Gebotswerte empfiehlt, die möglichst nah am Höchstwert liegen, aber dennoch gute Chancen auf einen Zuschlag haben.

Bei einer dynamischen elektronischen Auktion dagegen, wie es sie in Deutschland nur bei Offshorewind gibt, könnten die Bietenden mit einem für sie gerade noch wirtschaftlichen niedrigen Zuschlagswert einsteigen und dann bis zu ihrer spezifischen Schmerzgrenze bieten. Und sie wüssten sofort während der Auktionsrunden Bescheid, ob sie Zuschläge erhalten. So wie bei Offshorewind. Die Veröffentlichung des Gesamtergebnisses dauert dort erfahrungsgemäß nur einen Tag (wir berichteten).

Die höchste zu vergebende Subvention, der „Höchstwert“, beläuft sich nach wie vor auf 7,35 Cent/kWh. Die Netzagentur hatte ihn kurz vor Weihnachten 2024 − nach der Bundestagswahl, aber vor Konstituierung der neuen Regierung − 1:1 fortgeschrieben, indem sie eine Kann-Bestimmung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kreativ auslegte. Andernfalls wäre er nach demselben EEG gesunken (wir berichteten).

Netzagentur: Läuft schon so effizient wie möglich

Zwei Monate Wartezeit sind seit vergangenem Jahr der Standard der Netzagentur bei der Veröffentlichung von Wind-onshore-Zuschlägen, zum Teil auch bei PV − bei Biomasse dauerte es 2024 auch mal mehr als zwei Monate (wir berichteten). Der Bundesverband Windenergie kritisiert die Verschlechterungen jedes Mal, so auch Mitte diesen Juni (wir berichteten).

Die Netzagentur antwortete damals unserer Redaktion, die längeren Zeiten lägen in der Natur der Sache, weil es wegen der Energiewende mehr Bieter gibt. Die Verfahren würden bereits „so digital und effizient wie möglich“ umgesetzt, und Gründlichkeit gehe vor Schnelligkeit. Außerdem habe sich die Branche längst auf die „hohe Konstanz der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten“ eingestellt, sodass der Vorwurf des BWE ins Leere gehe, dass diese die Projektumsetzung verlangsamen.

Am 27. Juni hielt sich BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm in einer politischen Unterrichtung (wir berichteten) mit Kritik an der Behörde zurück und forderte vom Haushaltsausschuss des Bundestages, diese „ausreichend“ mit Planstellen auszustatten. Dies würde mehr bringen als die Digitalisierung, meinte er.
 

Georg Eble
Redakteur
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