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Enerige & Management > Wasserstoff-Hochlauf - BDEW gegen Finanzierungsvorbehalt bei Wasserstoff
Quelle: Shutterstock / Audio und werbung
WASSERSTOFF-HOCHLAUF:
BDEW gegen Finanzierungsvorbehalt bei Wasserstoff
Ein Gesetzentwurf soll Genehmigungen für Wasserstoffprojekte beschleunigen. BDEW und DIHK sehen gute Ansätze, fordern aber klare Nachbesserungen.
 
Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft zügiger vorantreiben. Ein entsprechender Entwurf des Gesetzes wurde am 8. Juli zur Konsultation an Länder und Verbände übermittelt (wir berichteten). Geplant ist unter anderem, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für Elektrolyseure, Leitungen, Speicher sowie Importanlagen zu vereinfachen und für entsprechende Anlagen das „überragende öffentliche Interesse“ zu erklären. Dies soll langwierige Verfahren verkürzen und Investitionen im Wasserstoffsektor anstoßen.

Der Berliner Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den Vorstoß des Bundeswirtschaftsministeriums grundsätzlich. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae bekräftigt die Bedeutung von Wasserstoff für eine klimaneutrale Industrie und für flexible Kraftwerkskapazitäten im künftigen Energiesystem. Positiv wertet der Verband die geplante Digitalisierung der Verfahren sowie die Ausweitung des öffentlichen Interesses auch auf Wasserstoff, der nicht ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammt.

Kritisch sieht der BDEW hingegen die Finanzierungsperspektive des Gesetzesentwurfes. Nach Einschätzung des Verbandes wurde die ursprünglich vorgesehene Mittelplanung im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie im Bundeshaushalt bis 2032 deutlich reduziert – demnach sollen nur noch rund ein Drittel der ursprünglich geplanten Fördermittel zur Verfügung stehen. Vor allem für zentrale Anwendungsbereiche wie systemdienliche Elektrolysekapazitäten oder den Aufbau von Elektrolyseuren auf See sieht der BDEW aktuell keine ausreichenden Haushaltsansätze.

Andreae warnt, dass ohne eine solide Finanzierung die angestrebten Beschleunigungen bei Planung und Genehmigung wirkungslos blieben. „Der Wasserstoff-Hochlauf darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen.“ Zugleich fordert der Verband die Bundesregierung erneut dazu auf, gemeinsam mit anderen EU-Staaten eine europäische Wasserstoff-Allianz zu initiieren (wir berichteten). Nur so lasse sich das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel einlösen, eine führende Rolle in der europäischen Wasserstoffwirtschaft zu übernehmen.
  DIHK: besser, ja, jedoch nicht konsequent genug

Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) wertet den Gesetzentwurf als Schritt in die richtige Richtung. Aus Sicht von Sebastian Bolay schafft der Gesetzentwurf mehr Klarheit für Unternehmen. Der Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie bei der DIHK erklärt, der Entwurf beziehe künftig auch Projekte ein, die bislang nicht erfasst worden waren – etwa Methanimporte, strombasierte Kraftstoffe oder Anlagen, die für den Betrieb von Wasserstoffleitungen erforderlich sind.

Besonders wichtig sei, dass alle Infrastrukturvorhaben für den Wasserstoff-Hochlauf bis zum Jahr 2045 - wie seit der Ampel der Erneuerbaren-Ausbau - als von „überragendem öffentlichen Interesse“ gelten sollen. Das könne Planungs- und Genehmigungsprozesse für die Wirtschaft deutlich verkürzen.

Doch auch die DIHK äußert Kritik. So sei nicht nachvollziehbar, warum zentrale Beschleunigungselemente wie verkürzte Fristen, digitale Verfahren oder gebündelte Zuständigkeiten nicht flächendeckend für alle Genehmigungsprozesse gelten sollen. Aus Sicht des Industrie- und Handelsverbandes sollten diese Regelungen unabhängig vom Einzelfall eingeführt werden, um Planungsverfahren systematisch zu vereinfachen.

Zudem kritisiert die DIHK, dass zentrale Voraussetzungen vieler Projekte – etwa die bauplanungsrechtliche Zulassung von Gewerbeflächen, der Anschluss an Energie- und Wasserstoffnetze oder die verkehrstechnische Erschließung – bislang nicht vom Gesetzentwurf erfasst sind. Diese Punkte seien jedoch für die praktische Umsetzung ebenso entscheidend wie die Hauptanlage selbst.

Die DIHK verweist auf die Bedeutung von Wasserstoff als Energieträger für Unternehmen, die Prozesse nicht elektrifizieren können. Ohne umfassend vereinfachte Verfahren bei Planung, Genehmigung und Bau der nötigen Infrastruktur sei das Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft kaum zu erreichen.
 

Davina Spohn
Redakteurin
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