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BAYERN:
Bayern will Kommunen per Gesetz an Wind- und Solarerträgen beteiligen
Der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags hat ein kommunales Beteiligungsgesetz für neue Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen gebilligt.
Kommunen, auf deren Gemeindegebiet Windenergie- oder PV-Freiflächenanlagen errichtet werden, sollen „künftig eine verpflichtende
Beteiligung im Wert zwischen 0,2 und rund 0,3 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Stroms erhalten“. Dies habe der zuständige
Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, teilte das Wirtschaftsministerium in
München mit.
Für eine Windenergieanlage mit einer Leistung von 7 MW ergibt sich daraus ein jährlicher Betrag zwischen 28.000 und 42.000 Euro, rechnet das Ministerium vor. Bei einer PV-Freiflächenanlage mit 10 MW Leistung liegen die jährlichen Einnahmen zwischen 20.000 und 30.000 Euro.
Mit der geplanten Änderung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) soll die bislang freiwillige bundesgesetzliche Regelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes um eine verbindliche landesrechtliche Beteiligungspflicht ergänzt werden. Die Gemeinden können die Beteiligung entweder über Direktzahlungen oder individuell vereinbarte Modelle umsetzen.
Die vorgesehene Regelung sei bewusst einfach gestaltet, so das Ministerium. Es seien keine Melde- oder Berichtspflichten vorgesehen. Gemeinden und Projektträger sollen die Beteiligung direkt und unbürokratisch vereinbaren können. Zusätzlich sind freiwillige Modelle zur Bürgerbeteiligung geplant, die direkt zwischen Projektierern und Bürgern vor Ort umgesetzt werden können.
Ausgenommen von der Pflicht zur finanziellen Beteiligung sind Anlagen, die keine EEG-Förderung erhalten, sowie spezielle PV-Anlagen wie Agri-, Parkplatz-, Moor- oder schwimmende Photovoltaikanlagen. Ebenfalls ausgenommen sind Projekte von Bürgerenergiegesellschaften. Für bereits genehmigte oder weit fortgeschrittene Projekte gelten Übergangsregelungen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
Ziel des Gesetzes ist es laut Ministerium, die Akzeptanz für neue Erneuerbare-Energien-Projekte zu erhöhen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Vorhaben zu erhalten. „Nach der Zustimmung im Wirtschaftsausschuss wird der Gesetzesentwurf noch im Finanz- und im Verfassungsausschuss behandelt“, heißt es weiter. Anschließend wird er dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt.
Für eine Windenergieanlage mit einer Leistung von 7 MW ergibt sich daraus ein jährlicher Betrag zwischen 28.000 und 42.000 Euro, rechnet das Ministerium vor. Bei einer PV-Freiflächenanlage mit 10 MW Leistung liegen die jährlichen Einnahmen zwischen 20.000 und 30.000 Euro.
Mit der geplanten Änderung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) soll die bislang freiwillige bundesgesetzliche Regelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes um eine verbindliche landesrechtliche Beteiligungspflicht ergänzt werden. Die Gemeinden können die Beteiligung entweder über Direktzahlungen oder individuell vereinbarte Modelle umsetzen.
Die vorgesehene Regelung sei bewusst einfach gestaltet, so das Ministerium. Es seien keine Melde- oder Berichtspflichten vorgesehen. Gemeinden und Projektträger sollen die Beteiligung direkt und unbürokratisch vereinbaren können. Zusätzlich sind freiwillige Modelle zur Bürgerbeteiligung geplant, die direkt zwischen Projektierern und Bürgern vor Ort umgesetzt werden können.
Ausgenommen von der Pflicht zur finanziellen Beteiligung sind Anlagen, die keine EEG-Förderung erhalten, sowie spezielle PV-Anlagen wie Agri-, Parkplatz-, Moor- oder schwimmende Photovoltaikanlagen. Ebenfalls ausgenommen sind Projekte von Bürgerenergiegesellschaften. Für bereits genehmigte oder weit fortgeschrittene Projekte gelten Übergangsregelungen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
Ziel des Gesetzes ist es laut Ministerium, die Akzeptanz für neue Erneuerbare-Energien-Projekte zu erhöhen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Vorhaben zu erhalten. „Nach der Zustimmung im Wirtschaftsausschuss wird der Gesetzesentwurf noch im Finanz- und im Verfassungsausschuss behandelt“, heißt es weiter. Anschließend wird er dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt.

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Freitag, 10.10.2025, 16:15 Uhr
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