• Fortschritte auf dem Weg zum globalen Kohlenstoffmarkt
  • Bezahlbarkeit der Energiewende auf vielen Wegen sichern
  • Hoher Informationsbedarf bei dynamischen Tarifen
  • Tschechien plant rückwirkende Kürzungen bei PV-Anlagen
  • Warme Wohnzimmer mit Atommüll?
  • Tauber Solar gründet PV- und Speichertochter
  • SMA Solar senkt Prognose und streicht Stellen
  • Wasserstoff-Start-up HH2E auf Investorensuche
  • Eon sieht sich auf Kurs
  • IEA senkt Ölnachfrage-Prognose für 2025
Enerige & Management > Bayern - Bayerisches Kabinett beschließt finanzielle Bürgerbeteiligung
Quelle: Fotolia / saschi79
BAYERN:
Bayerisches Kabinett beschließt finanzielle Bürgerbeteiligung
Die bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden finanziellen Beteiligung von Kommunen und Einzelpersonen bei großen Wind- und PV-Projekten verabschiedet. 
 
Das bayerische Regierungskabinett hat am 8. Oktober einen finanziellen Ausgleich für Gemeinden und Bürgern bei neuen Wind- und Photovoltaikanlagen auf den Weg gebracht. „Die gesetzliche Regelung soll dazu beitragen, die Akzeptanz für die Energiewende zu steigern und somit auch die Erfolgschancen für Wind- und Photovoltaik-Projekte zu verbessern“, teilte die schwarz-blaue Landesregierung mit.

Betroffen von der neuen Reglung wären Projektierer und Betreiber von „genehmigungsbedürftigen Windenergieanlagen (WEA) ab mehr als 50 Metern Gesamthöhe sowie für PV-Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 5 Megawatt“, heißt es in der Mitteilung weiter. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Vorhabenträger eine individuelle Beteiligungsvereinbarung mit den betroffenen Gemeinden abschließen müssen. Diese Vereinbarung müsse eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden und der Bürger vorsehen, so die Staatsregierung. Ausgenommen von der Pflicht sind besondere Photovoltaikanlagen wie Agri-PV oder Floating-PV.

Im Bereich der Windenergieanlagen gilt dies für alle Gemeinden in einem Umkreis von 2,5 Kilometern um die Anlage, bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen für die Standortgemeinde. Das Angebot des Projektierers muss dabei einem Betrag von 0,3 Cent/kWh entsprechen, wobei 0,2 Cent/kWh den Gemeinden und 0,1 Cent/kWh den Einwohnern zustehen.

Wie genau die Gemeinden und die Bürger beteiligt werden, dafür gibt es mehrere Optionen: etwa eine Beteiligung an der Projektgesellschaft, ein Angebot zum Kauf von Anlagen oder Anlagenteilen, vergünstigte Stromtarife oder Direktzahlungen an Gemeinden und Bürger. 

Das von Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler) geführte bayerische Wirtschaftsministerium hat eine Beispielrechnung veröffentlicht, wie hoch die Direktzahlungen ausfallen könnten:
  • Bei einer 5 MW-Windenergieanlage mit durchschnittlich 2.000 Volllaststunden pro Jahr entsprechen 0,3 Cent/kWh einer Summe von 30.000 Euro pro Jahr, wovon den Gemeinden 20.000 Euro und den Einwohnern 10.000 Euro zugutekommen sollen.
  • Bei einer 5 MW-Photovoltaik-Freiflächenanlage mit durchschnittlich 1.000 Volllaststunden im Jahr entsprechen 0,3 Cent/kWh einer Summe von 15.000 Euro pro Jahr, wovon die Gemeinden 10.000 Euro und den Einwohnern 5.000 Euro bekommen sollen.
Wie das Ministerium weiter mitteilt, kann die Behörde den Vorhabenträger ersatzweise per Bescheid verpflichten, eine Ausgleichsabgabe von 0,3 Cent/kWh zu zahlen, sollte „innerhalb eines Jahres keine Beteiligungsvereinbarung zustande kommen“. Diese Mittel seien dann zweckgebunden einzusetzen, um die Akzeptanz der Einwohner gegenüber den Anlagen zu fördern.

Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung, dann wird er in den bayerischen Landtag eingebracht. Die Regierungsparteien CSU und Freie Wähler haben dort eine Mehrheit.
 

Stefan Sagmeister
Chefredakteur
+49 (0) 8152 9311 33
eMail
facebook
© 2024 Energie & Management GmbH
Dienstag, 08.10.2024, 15:23 Uhr

Mehr zum Thema