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Bayerische Kartellbehörde prüft Wechselgebühren
Die Landeskartellbehörde im bayerischen Wirtschaftsministerium hat gegen sieben Stromversorger förmliche Verfahren eingeleitet.
 
Die Behörde hat den Verdacht, dass diese Netzbetreiber über eine Wechselgebühr für Haushaltskunden versuchen, „die Konkurrenz auszubremsen“. Als Begründung, warum sie für einen Wechsel zwischen 49 und 150 DM erheben, gäben die Netzbetreiber an, so könne vermieden werden, dass die Netznutzungsentgelte aufgrund wechselbedingter Mehrkosten stiegen. Für den Kunden, so das Ministerium,...

 
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