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Enerige & Management > Wasserstoff - Baurecht für 13 Kilometer Wasserstofftrasse
Quelle: Shutterstock / petrmalinak
WASSERSTOFF:
Baurecht für 13 Kilometer Wasserstofftrasse
Die Wasserstoffleitung „HH-WIN-C70“ zwischen Hamburg-Moorburg und Leversen darf gebaut werden. Nach Hamburg haben nun auch die Behörden in Niedersachsen die Abschnitte genehmigt.
 
Das Planrecht für die Wasserstoff-Gasversorgungsleitung „HH-WIN-C70“ liegt nun in beiden Bundesländern vor. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Sitz in Hannover hat nun den niedersächsischen Abschnitt genehmigt. Die Hamburger Energienetze GmbH treibt das Projekt als Vorhabenträgerin voran und betreibt in Hamburg die Energieinfrastruktur.

Die insgesamt rund 13,2 Kilometer lange Leitung verbindet Hamburg-Moorburg mit Leversen im Landkreis Harburg in Niedersachsen. Dort soll sie Wasserstoff in das nachgelagerte Fernleitungsnetz einspeisen. Zum Vorhaben gehören neben dem Rohr sämtliche technischen Einrichtungen für den Betrieb. Dazu zählen insbesondere Anlagen für den kathodischen Korrosionsschutz.
 
Genehmigter Verlauf der Wasserstoff-Gasversorgungsleitung HH-WinC70. Die mit einem blauen „x“ gekennzeichneten Abschnitte müssen durch die Nutzung einer Bestandsleitung nicht neu gebaut werden
(zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: LBEG

Teilweise Nutzung bestehender Infrastruktur

Während des Verfahrens passte die Vorhabenträgerin die Trassenplanung an. Nach Angaben des LBEG kann im Bereich des Waldwegs Stadtscheide auf der Landesgrenze zwischen Hamburg und Niedersachsen sowie westlich des Autobahndreiecks Hamburg-Südwest eine parallel verlaufende Bestandsleitung genutzt werden. In diesen Bereichen entfällt ein Neubau.

Der Neubau konzentriert sich auf den Abschnitt östlich von Sottorf in der Gemeinde Rosengarten bis zur Station in Leversen. Die Leitung verläuft damit teilweise über bestehende Infrastruktur.

Das LBEG legt den Planfeststellungsbeschluss gemäß Paragraf 43b des Energiewirtschaftsgesetzes ausschließlich elektronisch aus. Interessierte finden die Unterlagen vom 20. Februar dieses Jahres bis zum 6. März dieses Jahres auf der Internetseite des LBEG .

Auf Hamburger Gebiet lag das Baurecht für den dortigen Abschnitt der Leitung bereits vor. Dort hatte die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft („BUKEA“) der Freien und Hansestadt Hamburg ihrerseits ein eigenes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Bukea hat Ende Oktober vergangenen Jahres den Planfeststellungsbeschluss für den dortigen Abschnitt erlassen.
 

Davina Spohn
Redakteurin
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Freitag, 20.02.2026, 16:18 Uhr

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