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Enerige & Management > Finanzierung - Bankenverband fordert flexiblere Kreditregelungen für Stadtwerke
Quelle: Fotolia / nmann77
FINANZIERUNG:
Bankenverband fordert flexiblere Kreditregelungen für Stadtwerke
Der Verband öffentlicher Banken plädiert in einem Positionspapier dafür, den Kommunen und deren Stadtwerken bei der Finanzierung der Energiewende mehr Handlungsspielraum zu gewähren.
 
Die Transformation der Energieversorgung sei eine Gemeinschaftsaufgabe, ist gleich am Anfang des dreiseitigen Positionspapiers des Verbands öffentlicher Banken (VÖB) zu lesen. Dafür seien „effiziente Strukturen“ auf Landes- und Bundesebene notwendig. Vor allem richtet der Verband den Blick auf die kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen für die Kreditaufnahme der Kommunen.

Die vom Verband kommunaler Unternehmen veranschlagten notwendigen Investitionen für den Umbau der Energieinfrastruktur von 721 Milliarden Euro bis 2030 führen dem VÖB zufolge zu „erheblichen Sprunginvestitionen sowie zu einem deutlichen Anstieg der Verschuldungsgrade“. Gleichzeitig seien die Kommunen mit verlustbringenden Aufgaben konfrontiert, die bisher im Querverbund der Versorger ausgeglichen wurden. Entsprechend benötigen die Kommunen die Ausschüttungen der Versorger.

Angesichts der anstehenden Investitionen werden die Städte und ihre Versorger den Finanzbedarf nicht ausschließlich durch klassische Bankkredite decken können, so der VÖB. Deshalb gehe es darum, Wege zu finden, um das Eigenkapital zu erhöhen. Energiewende-Fonds, Gewinnthesaurierungen, Bürgerbeteiligungen, Projektfinanzierungen, kooperative Partnerschaftsmodelle und öffentliche Förderungen – nennt der Verband als mögliche Instrumente. Daneben sollte vor allem „die Handlungsfähigkeit der primären kommunalen Gesellschafter gestärkt und eine Bund-Länder-Kooperation angestrebt werden, um Finanzierungskosten gerecht und sozialverträglich zu verteilen“, heißt es in dem Positionspapier.
 
Positive Erfahrungen mit der „Gemeinschaftsaufgabe“
 
Der VÖB weist darauf hin, eine vereinfachte Genehmigungspraxis für zweckgebundene Kreditaufnahmen sei die Voraussetzung dafür, dass die Kommunen ihrer Gesellschafterpflicht zur Bereitstellung einer ausreichenden Eigenkapitalbasis für ihre Stadtwerke nachkommen können. Bei der zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Transformation der Energieversorgung handle es sich „um eine nachhaltigkeitsrentierliche Maßnahme“.

Einen entsprechenden kommunalrechtlichen Rahmen gebe es bereits in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Eine bundesweite Anpassung könne es Städten und Gemeinden erleichtern, Kredite gezielt in Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Instrumente ihrer Beteiligungsgesellschaften umzuwandeln, ohne ihre Handlungsfähigkeit im Kernhaushalt zu beeinträchtigen.

Der VÖB verweist zudem auf positive Erfahrungen mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ nach Artikel 91a Grundgesetz. Ein vergleichbares Modell könne als „Gemeinschaftsaufgabe zur Beförderung der Transformation der Energieversorgung“ etabliert werden, um Förderinstrumente zu bündeln und sowohl öffentliche als auch private Investitionen zu mobilisieren.

Förderbanken könnten dabei mit ihrer regionalen Verankerung und Expertise eine zentrale Rolle spielen. Sie seien in der Lage, Haftungsfreistellungen, Garantien oder Zuschüsse zu organisieren und so die Umsetzung von Projekten im Rahmen der Energiewende zu beschleunigen.

Das Positionspapier „Finanzierung der Transformation der Energieversorgung “ steht auf der Internetseite des Verbands öffentlicher Unternehmen zur Verfügung.
 
 

Fritz Wilhelm
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