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Enerige & Management > Photovoltaik - Balkonkraftwerke statt Mieterstrom?
Quelle: Shutterstock
PHOTOVOLTAIK:
Balkonkraftwerke statt Mieterstrom?
Der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland wird nach einer Untersuchung des Institutes der deutschen Wirtschaft (IW) durch die Regelungen zum Mieterstrom behindert.
 
Der Zubau von PV-Anlagen habe sich in den letzten Jahren zwar beschleunigt, schreibt das der Industrie nahestehende IW, erreiche aber noch nicht die erforderliche Geschwindigkeit. PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern könnten einen wichtigen Beitrag leisten, die deutschen Klimaziele zu erreichen. Dafür müssten Mieter und Vermieter aber ein stärkeres Interesse daran haben, solche Anlagen auch im bestehenden Gebäudepark zu installieren und zu betreiben.

Die Autoren der Studie schätzen, dass 1,9 Millionen Bestandsgebäude mit einer PV-Anlage ausgerüstet werden und bis zu 43,6 Milliarden kWh Strom pro Jahr erzeugen könnten. Im April diesen Jahres verfügten gerade einmal 9.000 Wohngebäude mit drei oder mehr Mietwohnungen über eine eigene PV-Anlage. Ihre Jahresproduktion belief sich auf 160 Millionen kWh.

Angesichts der Einspeisevergütungen zwischen 10,79 und 12,87 Cent/kWh gebe es gegenwärtig keinen Anreiz, Solarstrom in das Netz einzuspeisen. Im Rahmen eines Mieterstrommodells könne der lokal erzeugte Solarstrom aber deutlich billiger bezogen werden als Leistung aus dem Netz. Das könne für den Mieter (als Bezieher) und den Vermieter (als Betreiber der Anlage) lukrativ sein.

Risiko erheblicher Einbußen

In den meisten Bestandsgebäuden fehlten dafür aber die Voraussetzungen. Technisch sei eine Abgrenzung zwischen dem eigenen PV-Strom und dem zusätzlich benötigten Strom aus dem Netz nötig. Der Einbau von Summenzählern oder Smart-Metern sei in alten Gebäuden aber oft teuer. Es mangele außerdem an Standards bei der Messung und Abrechnung sowie einheitliche Meldeprozesse bei den verschiedenen Netzbetreibern.

Mieterstrom werde deswegen nur selten angeboten, zumal die Mieter zur Abnahme des Mieterstroms nicht verpflichtet seien. Der Betreiber der Mieterstromanlage (in der Regel der Vermieter) trage deswegen das „Risiko erheblicher Ertragseinbußen“. Um die „Mitmachquote“ zu verbessern empfiehlt das IW die Vertragsfreiheit mit einer Widerspruchslösung einzuschränken. Mieter, die nicht wiedersprechen, würden dann automatisch den Solarstrom vom Dach des Mietshauses beziehen und nur den Reststrom aus dem Netz.

Der Einbau der notwendigen Technik könne auch dadurch preiswerter und als Investment attraktiver werden, wenn die Prozesse zwischen Netzbetreibern, Mieterstromanbietern und Messstellenbetreibern nach einheitlichen Standards abgewickelt würden. „Die Planung von Mieterstrom darf kein maßgeschneidertes Projekt sein“, schreiben die Autoren,“ sondern sollte standardisiert und bundesweit einheitlich umsetzbar sein.“ Die Vergütungslogik sollte nicht mehr die Volleinspeisung bevorzugen, weil dadurch kleinere Anlagen gebaut und wertvoller Platz auf den Dachflächen verschwendet würden.

Der Bundestag wollte am 4. Juli eine neue Regelung für sogenannte Balkonkraftwerke verabschieden. Danach erhalten Mieter in Zukunft das Recht, Solaranlagen an ihrer Wohnung anzubringen. Die Vermieter dürfen eine Genehmigung der „Steckersolaranlagen“ nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa wegen Denkmalschutz, verweigern. Bereits im April hatte der Bundestag die Anmeldung und Nutzung der Steckersolaranlagen erleichtert.

Bundesweit sind mehr als 550.000 solcher Anlagen bei der Bundesnetzagentur registriert. Sie dürfen eine Leistung von maximal 2.000 Watt haben und auch genutzt werden, bevor ein alter Stromzähler gegen einen elektronischen ausgewechselt wurde. 
 

Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 03.07.2024, 17:03 Uhr

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