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STROMNETZ:
Badenova verklagt Naturenergie im Konzessionsstreit
Die Badenova Netze hat gegen Naturenergie Netze eine Stufenklage eingereicht, ist aber weiterhin zu einer gütlichen Einigung bereit.
Der jahrelange Streit um Stromkonzessionen im südwestbadischen Kandertal geht weiter. Wie aus einer Mitteilung der Badenova
hervorgeht, hat die Netz-Tochter des kommunalen Energieversorgers am 30. April 2025 vor dem zuständigen Gericht eine sogenannte Stufenklage gegen Naturenergie Netze eingereicht. Das Unternehmen aus
dem EnBW-Konzern blockiert laut Badenova die gesetzlich vorgesehene Netzübertragung, obwohl eine ordnungsgemäße Vergabe der
Konzessionen von zehn südbadischen Gemeinden beziehungsweise Ortsteilen an die Badenova Netze stattgefunden habe. Auch intensive
Gespräche in den vergangenen Monaten seien ergebnislos geblieben.
Die Klage erstreckt sich zunächst auf die Forderung nach dezidierter Auskunft über den technischen Zustand und die Struktur des betroffenen Stromnetzes, bevor es in einer zweiten Stufe um die Herausgabe und die Kaufpreiszahlung geht.
Die Gemeinden hatten sich nach der Ausschreibung ihrer Stromkonzessionen Ende 2017 für die Netzgesellschaft der Badenova und gegen den bisherigen Netzbetreiber, die Naturenergie Netze, entschieden. Bei einer gemeinsamen Presskonferenz im Dezember 2024 hatten sie auf ihre Situation aufmerksam gemacht und ihr Unverständnis über das Verhalten der Naturenergie zum Ausdruck gebracht.
Andreas Schneucker, Bürgermeister von Binzen, hatte bei diesem Anlass erläutert, seine Gemeinde habe die Angebote beider Netzbetreiber mit juristischer Unterstützung ausgewertet und sich dann nach einem einstimmigen Ratsbeschluss für die Badenova entschieden. „Weil sie das bessere Angebot abgegeben hat“, so der Rathauschef der 3.000-Einwohner-Gemeinde im Kreis Lörrach. Gleichzeitig hatten auch Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Inzlingen, Kandern, Neuenburg am Rhein, Rümmingen, Schallbach und Wittlingen jeweils ein Konzessionsvergabeverfahren durchgeführt und die Badenova bezuschlagt.
Gemeinderatsentscheidungen schon 2017 gefallen
Dann sei über fünf Jahre hinweg der Gemeinderatsbeschluss „torpediert“ worden, erklärte Schneucker, obwohl nach dem Landgericht Mannheim auch das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die Rügen der Naturenergie abwies. Gregor Czernek, Anwalt der Kanzlei Gersemann in Freiburg, pflichtete dem Binzener Bürgermeister bei. Beide Gerichte hätten die Rügen im Detail geprüft und festgestellt, dass die Kommune keine Rechtsverstöße begangen habe.
Trotz der gerichtlichen Bestätigung der Konzessionsvergabe konnte zwischen der Badenova und der Naturenergie bislang keine Einigung über die technische Übergabe erzielt werden. Laut Badenova besteht ein zentraler Streitpunkt in der Definition des sogenannten „technischen Herausgabegegenstands“. Dabei geht es um die präzise Abgrenzung der Netzstruktur, etwa wo genau das bestehende Netz getrennt wird und welche Betriebsmittel wie Umspannwerke, Trafostationen, Schalthäuser oder Leitungen für die Versorgung der betroffenen Gemeinden relevant sind. Diese Informationen seien Voraussetzung für einen rechtssicheren und sicheren Netzbetrieb. Darüber hinaus gebe es auch unterschiedliche Auffassungen über die „kommerziellen Rahmenbedingungen“, heißt es von Seiten der Badenova.
Im Oktober 2024 haben die betroffenen Gemeinden die Konzessionsverträge mit der Badenova Netze geschlossen. Damit sei das Unternehmen vertraglich verpflichtet, den Netzbetrieb aufzunehmen. Die Aufnahme könne aber nur erfolgen, wenn die entsprechenden Informationen verfügbar seien.
„Der Schwebezustand gefährdet nicht nur unsere vertragliche Verpflichtung gegenüber den Kommunen, sondern auch die Versorgungssicherheit vor Ort. Denn: Je länger sich die Übertragung verzögert, desto länger wird auch nicht in die notwendige Modernisierung und Erneuerung der Netze investiert. Jede Verzögerung geht zu Lasten der Kommunen und deren Versorgungssicherheit“, so die Badenova. Diese betont, eine „gütliche Einigung am Verhandlungstisch bleibe weiterhin ihr „ausdrückliches Ziel“, um dann auch die eingereichte Klage „umgehend“ zu beenden.
Beide Seiten betonen Ziel einer Verhandlungslösung
Eine aktuelle schriftliche Stellungnahme der Naturenergie lässt jedoch erahnen, dass eine Einigung in weiter Ferne liegt, auch wenn die EnBW-Tochtergesellschaft selbst betont, gesprächsbereit zu bleiben und auch „eine tragfähige Lösung am Verhandlungstisch“ als Ziel habe.
Ohne konkrete Inhalte zu nennen, betont das Unternehmen, einen „konkreten und kooperativen Lösungsvorschlag“ gemacht zu haben. Die jüngsten Äußerungen der Badenova seien allerdings „bewusst falsche Vorwürfe“. Denn wenn bereits ein letztinstanzliches Urteil gefallen sei – offensichtlich sind damit die Entscheidungen des LG Mannheim und des OLG Karlsruhe gemeint – wie könne die Badenova dann jetzt noch klagen. Genauso falsch sei die Aussage, durch den Rechtsstreit werde die notwendige Modernisierung und Erneuerung der Netze verzögert. Als Argument heißt es von Seiten der Naturenergie, man habe „Millionen-Investitionen“ in das Netzgebiet getätigt, zudem ja auch die Konzessionskommunen gehören würden. Die Versorgungssicherheit sei in den betroffenen Kommunen jedenfalls „vollumfänglich gewährleistet“.
Die bisherige Argumentation der Naturenergie ist bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der betroffenen Kommunen bislang auf Unverständnis gestoßen. Carolin Holzmüller, die Bürgermeisterin der Gemeinde Efringen-Kirchen, sah sich im vergangenen Dezember sogar genötigt, die Frage in den Raum zu stellen, ob das Ignorieren einer letztinstanzlichen OLG-Entscheidung durch ein Unternehmen nicht ein schlechtes politisches und moralisches Signal sei – nicht zuletzt in Zeiten, in denen die Politikverdrossenheit zunehme und Menschen an den extremen Rändern der Gesellschaft die Rechtsstaatlichkeit infrage stellen.
Die Klage erstreckt sich zunächst auf die Forderung nach dezidierter Auskunft über den technischen Zustand und die Struktur des betroffenen Stromnetzes, bevor es in einer zweiten Stufe um die Herausgabe und die Kaufpreiszahlung geht.
Die Gemeinden hatten sich nach der Ausschreibung ihrer Stromkonzessionen Ende 2017 für die Netzgesellschaft der Badenova und gegen den bisherigen Netzbetreiber, die Naturenergie Netze, entschieden. Bei einer gemeinsamen Presskonferenz im Dezember 2024 hatten sie auf ihre Situation aufmerksam gemacht und ihr Unverständnis über das Verhalten der Naturenergie zum Ausdruck gebracht.
Andreas Schneucker, Bürgermeister von Binzen, hatte bei diesem Anlass erläutert, seine Gemeinde habe die Angebote beider Netzbetreiber mit juristischer Unterstützung ausgewertet und sich dann nach einem einstimmigen Ratsbeschluss für die Badenova entschieden. „Weil sie das bessere Angebot abgegeben hat“, so der Rathauschef der 3.000-Einwohner-Gemeinde im Kreis Lörrach. Gleichzeitig hatten auch Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Inzlingen, Kandern, Neuenburg am Rhein, Rümmingen, Schallbach und Wittlingen jeweils ein Konzessionsvergabeverfahren durchgeführt und die Badenova bezuschlagt.
Gemeinderatsentscheidungen schon 2017 gefallen
Dann sei über fünf Jahre hinweg der Gemeinderatsbeschluss „torpediert“ worden, erklärte Schneucker, obwohl nach dem Landgericht Mannheim auch das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die Rügen der Naturenergie abwies. Gregor Czernek, Anwalt der Kanzlei Gersemann in Freiburg, pflichtete dem Binzener Bürgermeister bei. Beide Gerichte hätten die Rügen im Detail geprüft und festgestellt, dass die Kommune keine Rechtsverstöße begangen habe.
Trotz der gerichtlichen Bestätigung der Konzessionsvergabe konnte zwischen der Badenova und der Naturenergie bislang keine Einigung über die technische Übergabe erzielt werden. Laut Badenova besteht ein zentraler Streitpunkt in der Definition des sogenannten „technischen Herausgabegegenstands“. Dabei geht es um die präzise Abgrenzung der Netzstruktur, etwa wo genau das bestehende Netz getrennt wird und welche Betriebsmittel wie Umspannwerke, Trafostationen, Schalthäuser oder Leitungen für die Versorgung der betroffenen Gemeinden relevant sind. Diese Informationen seien Voraussetzung für einen rechtssicheren und sicheren Netzbetrieb. Darüber hinaus gebe es auch unterschiedliche Auffassungen über die „kommerziellen Rahmenbedingungen“, heißt es von Seiten der Badenova.
Im Oktober 2024 haben die betroffenen Gemeinden die Konzessionsverträge mit der Badenova Netze geschlossen. Damit sei das Unternehmen vertraglich verpflichtet, den Netzbetrieb aufzunehmen. Die Aufnahme könne aber nur erfolgen, wenn die entsprechenden Informationen verfügbar seien.
„Der Schwebezustand gefährdet nicht nur unsere vertragliche Verpflichtung gegenüber den Kommunen, sondern auch die Versorgungssicherheit vor Ort. Denn: Je länger sich die Übertragung verzögert, desto länger wird auch nicht in die notwendige Modernisierung und Erneuerung der Netze investiert. Jede Verzögerung geht zu Lasten der Kommunen und deren Versorgungssicherheit“, so die Badenova. Diese betont, eine „gütliche Einigung am Verhandlungstisch bleibe weiterhin ihr „ausdrückliches Ziel“, um dann auch die eingereichte Klage „umgehend“ zu beenden.
Beide Seiten betonen Ziel einer Verhandlungslösung
Eine aktuelle schriftliche Stellungnahme der Naturenergie lässt jedoch erahnen, dass eine Einigung in weiter Ferne liegt, auch wenn die EnBW-Tochtergesellschaft selbst betont, gesprächsbereit zu bleiben und auch „eine tragfähige Lösung am Verhandlungstisch“ als Ziel habe.
Ohne konkrete Inhalte zu nennen, betont das Unternehmen, einen „konkreten und kooperativen Lösungsvorschlag“ gemacht zu haben. Die jüngsten Äußerungen der Badenova seien allerdings „bewusst falsche Vorwürfe“. Denn wenn bereits ein letztinstanzliches Urteil gefallen sei – offensichtlich sind damit die Entscheidungen des LG Mannheim und des OLG Karlsruhe gemeint – wie könne die Badenova dann jetzt noch klagen. Genauso falsch sei die Aussage, durch den Rechtsstreit werde die notwendige Modernisierung und Erneuerung der Netze verzögert. Als Argument heißt es von Seiten der Naturenergie, man habe „Millionen-Investitionen“ in das Netzgebiet getätigt, zudem ja auch die Konzessionskommunen gehören würden. Die Versorgungssicherheit sei in den betroffenen Kommunen jedenfalls „vollumfänglich gewährleistet“.
Die bisherige Argumentation der Naturenergie ist bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der betroffenen Kommunen bislang auf Unverständnis gestoßen. Carolin Holzmüller, die Bürgermeisterin der Gemeinde Efringen-Kirchen, sah sich im vergangenen Dezember sogar genötigt, die Frage in den Raum zu stellen, ob das Ignorieren einer letztinstanzlichen OLG-Entscheidung durch ein Unternehmen nicht ein schlechtes politisches und moralisches Signal sei – nicht zuletzt in Zeiten, in denen die Politikverdrossenheit zunehme und Menschen an den extremen Rändern der Gesellschaft die Rechtsstaatlichkeit infrage stellen.

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Mittwoch, 30.04.2025, 17:54 Uhr
Mittwoch, 30.04.2025, 17:54 Uhr
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