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RECHT:
Bad Belzig muss auf Millionen-Schadenersatz warten
Fünf Monate nach dem zweitinstanzlichen Urteil gegen einen ihrer Ex-Geschäftsführer haben die Stadtwerke Bad Belzig noch keinen Cent Schadenersatz gesehen.
Es wäre ein Tropfen auf den heißen Stein, doch in Bad Belzig würde man sich über eine Zahlung „freuen“, wie Bürgermeister
Robert Pulz im April dieses Jahres gegenüber unserer Redaktion sagte. 3,5 Millionen Euro plus Zinsen soll der Mann, der die Stadtwerke der brandenburgischen Kommune von 2019 bis Ende 2021 führte,
als Schadenersatz zahlen. Den finanziellen Schaden, der durch die Stromgeschäfte des ehemaligen Geschäftsführers entstand,
bezifferte das Stadtoberhaupt damals auf rund 35 Millionen Euro. Nach zwei Gerichtsurteilen wartet man in Bad Belzig auf Geld vom Ex.
„Eine Zahlung der Schadenersatzansprüche ist nicht erfolgt“, teilt die Kommune auf Anfrage mit. Fünf Monate ist es her, dass das Brandenburgische Oberlandesgericht die Berufung des Ex-Chefs (Az. 4 U 144/23) gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 16. November 2023 (Az. 6 O 103/22) zurückwies.
Der Beklagte habe seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt, „indem er nach bereits im März 2021 vorausgegangenen Stromleerverkäufen und trotz gestiegener Marktpreise im Juni 2021 erneut Stromleerverkäufe im Umfang eines Mehrfachen des Gesamtjahresenergiebedarfs der Stadtwerke tätigte“, stellte das OLG fest. Die Revision zum Bundesgerichtshof l (BGH) ließ das Gericht nicht zu.
Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH
Gleichwohl beschäftigt der Fall die nächste Instanz. „Die Akten liegen mittlerweile beim BGH, welcher die Zulassung einer Revision des Urteils des Brandenburgischen Oberlandesgerichts prüft“, heißt es aus Bad Belzig. Und: Da sich die Akten zur Prüfung beim BGH befinden, könne ein noch zu behebender Formfehler des OLG auch noch nicht behoben werden.
Im Verfahren II ZR 72/25 sei bislang keine Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde ergangen, teilt der BGH mit. Dazu, wie die Anwälte des ehemaligen Geschäftsführers die Nichtzulassungsbeschwerde begründen, macht der BGH keine Angaben.
Ob der Ex das Geld am Ende selber aufbringen müsste, ist noch nicht klar. Er hat eine D&O-Versicherung, ist aus Bad Belzig zu erfahren. „Es scheint, dass die Versicherung die Anwaltskosten übernommen hat“, sagt Bürgermeister Robert Pulz. Ob die Versicherung auch für den Schaden aufkommt, weiß man im Rathaus bis dato nicht.
Eine D&O-Police – die Abkürzung steht für Directors und Officers – schützt vor den finanziellen Folgen von Managementfehlern oder Pflichtverletzungen. Die Gretchenfrage im Einzelfall ist, wann ein Deckungsausschluss gilt. Bedingt vorsätzliche Pflichtverletzungen sind in Policen neueren Datums oft abgedeckt. Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen greift der Schutz nicht.
Der Beklagte habe mit den Leerverkäufen im Juni 2021 „eindeutig die Grenzen des wirtschaftlich vertretbaren und den Regeln kaufmännischer Sorgfalt entsprechenden Risikos überschritten“, heißt es in der Urteilsbegründung des OLG. Und: „Der Beklagte handelte mit bedingtem Vorsatz, auch in Bezug auf die Zufügung eines Nachteils“ gegenüber den Stadtwerken.
„Eine Zahlung der Schadenersatzansprüche ist nicht erfolgt“, teilt die Kommune auf Anfrage mit. Fünf Monate ist es her, dass das Brandenburgische Oberlandesgericht die Berufung des Ex-Chefs (Az. 4 U 144/23) gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 16. November 2023 (Az. 6 O 103/22) zurückwies.
Der Beklagte habe seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt, „indem er nach bereits im März 2021 vorausgegangenen Stromleerverkäufen und trotz gestiegener Marktpreise im Juni 2021 erneut Stromleerverkäufe im Umfang eines Mehrfachen des Gesamtjahresenergiebedarfs der Stadtwerke tätigte“, stellte das OLG fest. Die Revision zum Bundesgerichtshof l (BGH) ließ das Gericht nicht zu.
Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH
Gleichwohl beschäftigt der Fall die nächste Instanz. „Die Akten liegen mittlerweile beim BGH, welcher die Zulassung einer Revision des Urteils des Brandenburgischen Oberlandesgerichts prüft“, heißt es aus Bad Belzig. Und: Da sich die Akten zur Prüfung beim BGH befinden, könne ein noch zu behebender Formfehler des OLG auch noch nicht behoben werden.
Im Verfahren II ZR 72/25 sei bislang keine Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde ergangen, teilt der BGH mit. Dazu, wie die Anwälte des ehemaligen Geschäftsführers die Nichtzulassungsbeschwerde begründen, macht der BGH keine Angaben.
Ob der Ex das Geld am Ende selber aufbringen müsste, ist noch nicht klar. Er hat eine D&O-Versicherung, ist aus Bad Belzig zu erfahren. „Es scheint, dass die Versicherung die Anwaltskosten übernommen hat“, sagt Bürgermeister Robert Pulz. Ob die Versicherung auch für den Schaden aufkommt, weiß man im Rathaus bis dato nicht.
Eine D&O-Police – die Abkürzung steht für Directors und Officers – schützt vor den finanziellen Folgen von Managementfehlern oder Pflichtverletzungen. Die Gretchenfrage im Einzelfall ist, wann ein Deckungsausschluss gilt. Bedingt vorsätzliche Pflichtverletzungen sind in Policen neueren Datums oft abgedeckt. Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen greift der Schutz nicht.
Der Beklagte habe mit den Leerverkäufen im Juni 2021 „eindeutig die Grenzen des wirtschaftlich vertretbaren und den Regeln kaufmännischer Sorgfalt entsprechenden Risikos überschritten“, heißt es in der Urteilsbegründung des OLG. Und: „Der Beklagte handelte mit bedingtem Vorsatz, auch in Bezug auf die Zufügung eines Nachteils“ gegenüber den Stadtwerken.
Manfred Fischer
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Dienstag, 09.09.2025, 16:00 Uhr
Dienstag, 09.09.2025, 16:00 Uhr
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