URTEIL:
Avacon darf Kombi-Preis günstiger anbieten
Der Helmstedter Energieversorger Avacon darf nach einem Beschluss des Landgerichts Hannover den Kunden beim Bezug von Gas und Strom seinen billigeren Kombi-Preis anbieten.
Damit wurde der Antrag der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs zurückgewiesen. Anlass für die gerichtliche
Klärung war ein Rundschreiben von Avacon an Stromkunden, in dem ein Rabatt von 0,3 Pf./kWh für Gas angeboten wurde, wenn gleichzeitig
Gas und Strom von Avacon abgenommen wird. Der Preisnachlass ist nach Auffassung des Gerichts nicht im Sinne des Rabattgesetzes
zu...
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Freitag, 15.09.2000, 13:44 Uhr
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