STROMMARKT:
Ausschreibungsbedingungen für Minutenreserve
Alle Übertragungsnetzbetreiber müssen ab 1. Dezember 2006 ihre Minutenreserve auf einer gemeinsamen Internetplattform beschaffen. Die genauen Regeln dazu hat jetzt die Bundesnetzagentur festgelegt.
Die sogenannte Minutenreserve ist der Teil der Regelenergie, der nach telefonischem Abruf binnen 15 Minuten in vollem Umfang
bereitgestellt sein muss. Netzagentur-Chef Matthias Kurt verspricht sich von der neuen Bestell-Methode dafür mehr Wettbewerb
und langfristig sinkende Kosten bei der Strombeschaffung.
Die Festlegung enthält laut Bundesnetzagentur folgende Kernpunkte:
Die tägliche...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 19.09.2006, 13:21 Uhr
Dienstag, 19.09.2006, 13:21 Uhr