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STROMMARKT:
Ausschreibungsbedingungen für Minutenreserve
Alle Übertragungsnetzbetreiber müssen ab 1. Dezember 2006 ihre Minutenreserve auf einer gemeinsamen Internetplattform beschaffen. Die genauen Regeln dazu hat jetzt die Bundesnetzagentur festgelegt.
 
Die sogenannte Minutenreserve ist der Teil der Regelenergie, der nach telefonischem Abruf binnen 15 Minuten in vollem Umfang bereitgestellt sein muss. Netzagentur-Chef Matthias Kurt verspricht sich von der neuen Bestell-Methode dafür mehr Wettbewerb und langfristig sinkende Kosten bei der Strombeschaffung. Die Festlegung enthält laut Bundesnetzagentur folgende Kernpunkte: Die tägliche...

 
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Dienstag, 19.09.2006, 13:21 Uhr