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Enerige & Management > Emissionshandel - Ausnahmen für Fluggesellschaften verlängert
Bild: Oliver Boehmer, Fotolia
EMISSIONSHANDEL:
Ausnahmen für Fluggesellschaften verlängert
Airlines brauchen für Interkontinentale Flüge bis 2023 keine Emissionsrechte vorzuweisen.
 
Das hat das Europäische Parlament am 12. Dezember in Straßburg beschlossen und damit eine seit 2012 geltende Übergangsregelung („stop the clock“) erneut verlängert. Bis dahin sollen sich die Mitglieder der internationalen Organisation für die zivile Luftfahrt (ICAO) auf einen globalen Mechanismus zur Eindämmung der CO2-Emissione durch die Luftfahrt verständigen. Die meisten...

 
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Dienstag, 12.12.2017, 17:12 Uhr