
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
REGULIERUNG:
Ausgleich von Redispatch-Kosten wird konsultiert
Die Bundesnetzagentur will einen einheitlichen Rahmen für die Erstattung von Redispatch-Kosten schaffen. Marktteilnehmer können einen entsprechenden Festlegungsentwurf kommentieren.
Die Adressaten der „Festlegung der Bestimmung des angemessenen finanziellen Ausgleichs für Anpassungen der Wirkleistungserzeugung
oder des Wirkleistungsbezugs nach §13a Abs. 2 EnWG“ können bis zum 8. November 2023 zum Entwurf der Bundesnetzagentur Stellung nehmen. Federführend ist dort die Beschlusskammer 8, die die Strom-Netzentgelte reguliert.
Bislang hatte die Bundesnetzagentur lediglich für die Höchstspannungsebene der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Vergütung der Anlagenbetreiber für Redispatch-Maßnahmen geregelt. Da im Redispatch 2.0 aber auch Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen, Erneuerbare-Energie-Anlagen und Speichern in den Verteilnetzen zum Engpassmanagement herangezogen werden, muss auch für die nachgelagerten Spannungsebene ein Regime etabliert werden, das den finanziellen Ausgleich regelt.
In ihrem Festlegungsentwurf nutze die Beschlusskammer 8 die gesetzliche Ermächtigung gemäß Paragraf 13a des Energiewirtschaftsgesetzes, nähere Bestimmungen für den finanziellen Ausgleich zu erlassen. Dadurch werde die Abrechnung von Redispatch-Maßnahmen zwischen den betroffenen Marktteilnehmern vereinheitlicht und vereinfacht.
Redispatch-Maßnahmen sind kurzfristige Eingriffe der Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen und Speichern, um bestimmte Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. So können beispielsweise Anlagenbetreiber vor einem entsprechenden Engpass angewiesen werden, ihre Einspeisung zu drosseln, während Anlagen hinter einem Engpass ihre Einspeisung erhöhen müssen.
Nähere Informationen zum Konsultationsverfahren zum Ausgleich von Redispatch-Kosten gibt es auf der Internetseite der Beschlusskammer 8.
Bislang hatte die Bundesnetzagentur lediglich für die Höchstspannungsebene der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Vergütung der Anlagenbetreiber für Redispatch-Maßnahmen geregelt. Da im Redispatch 2.0 aber auch Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen, Erneuerbare-Energie-Anlagen und Speichern in den Verteilnetzen zum Engpassmanagement herangezogen werden, muss auch für die nachgelagerten Spannungsebene ein Regime etabliert werden, das den finanziellen Ausgleich regelt.
In ihrem Festlegungsentwurf nutze die Beschlusskammer 8 die gesetzliche Ermächtigung gemäß Paragraf 13a des Energiewirtschaftsgesetzes, nähere Bestimmungen für den finanziellen Ausgleich zu erlassen. Dadurch werde die Abrechnung von Redispatch-Maßnahmen zwischen den betroffenen Marktteilnehmern vereinheitlicht und vereinfacht.
Redispatch-Maßnahmen sind kurzfristige Eingriffe der Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen und Speichern, um bestimmte Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. So können beispielsweise Anlagenbetreiber vor einem entsprechenden Engpass angewiesen werden, ihre Einspeisung zu drosseln, während Anlagen hinter einem Engpass ihre Einspeisung erhöhen müssen.
Nähere Informationen zum Konsultationsverfahren zum Ausgleich von Redispatch-Kosten gibt es auf der Internetseite der Beschlusskammer 8.

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Donnerstag, 12.10.2023, 16:33 Uhr
Donnerstag, 12.10.2023, 16:33 Uhr
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