• Energiekomplex zur Wochenmitte uneinheitlich
  • Definition sorgt für dicke Luft
  • Durchbruch bei der Wasserstoffverflüssigung
  • BASF und Equinor buchen LNG-Kapazitäten in Mukran
  • DIHK warnt vor Kosten der Energiewende
  • Agora: Wie eine effiziente Energiewende gelingt
  • Bundesnetzagentur warnt vor Strom-Engpässen
  • Länderübergreifende Beschaffung von Regelenergie
  • Kabinett beschließt Entlastung bei Stromkosten
  • Abo Energy baut Stellen ab
STROMMARKT:
Aus für „Strom per Post“
Das Flensburger Landgericht hat gegen die Deutsche Post AG eine Einstweilige Verfügung erlassen, die es der Post untersagt, mit dem Slogan „Strom per Post“ zu werben, sofern dieser nicht um klarstellende Zusätze ergänzt wird.
 
Wie der Vorsitzende Richter feststellte, würden die strittigen Werbemittel bei einem nicht unbeachtlichen Teil der Postkunden den Eindruck erwecken, dass die Post Anbieter von Energie sei und Strom liefere. Dadurch würde dem Verbraucher suggeriert, er könne mit der Deutschen Post AG einen Stromlieferungsvertrag abschließen und eine entsprechende Dienstleistung von ihr erwarten. Die...

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 06.06.2002, 16:52 Uhr