AÜW will Kombi-Tarif in nächster Instanz durchsetzen
Der Kemptener Energieversorger Allgäuer Überlandwerk (AÜW) will Berufung gegen ein Münchner Landgerichtsurteil einlegen, das dem Unternehmen das Angebot eines preisgünstigen Kombitarifes für Strom, ISDN-Anschluss und Internetzugang untersagt.
Eine entsprechende Einstweilige Verfügung hatte die Telekom erwirkt. Nach Einschätzung des Landgerichts München I nutzt das
AÜW in seinem Versorgungsgebiet seine marktbeherrschende Stellung aus. Durch den Kombi-Tarif versuche es, die Kunden auch
an seine Tochter AllgäuKom zu binden, die für die Telekommunikationsleistungen des Angebots zuständig ist. Das Gericht hält
das Paket wegen seiner...
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Freitag, 02.02.2001, 13:36 Uhr
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