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Enerige & Management > Windkraft Onshore - Auch Statkraft zahlt freiwillig Ökosteuer
Quelle: Pixabay / Sebastian Ganso
WINDKRAFT ONSHORE:
Auch Statkraft zahlt freiwillig Ökosteuer
Jetzt verspricht auch der zweitgrößte Direktvermarkter Statkraft Standortgemeinden eine Beteiligung an Wind- und PV-Park-Stromerlösen. Auch für Parks im Altbestand. 
 
Statkraft beteiligt die Standortgemeinden seiner deutschen Wind- und Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen von sofort an mit bis zu 0,2 Cent/kWh an seinen Stromerlösen. Dies gelte auch für solche Kraftwerke, die vor 2021 errichtet wurden. Dieses Versprechen an Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern von Statkraft-Anlagen gab die deutsche Landesgesellschaft Statkraft Markets auf der Messe Husum Wind ab. Dort werden unter anderem mit Anlagenbetreibern neue Direktvermarktungs-Verträge und mit Flächenbesitzern neue Pachtverträge angebahnt.

Der zweitgrößte Ökostrom-Direktvermarkter laut Marktübersicht von Energie & Management ist nicht der erste Parkprojektierer, der Standortgemeinden und solchen, die es werden wollen oder sollen, in Aussicht stellt, den gesetzlichen Rahmen für diese freiwillige Abgabe zu nutzen. Dieser gilt seit 2020 und wurde danach Schritt für Schritt verbreitert: Windkraft kam zur Freiflächen-PV dazu, und seit dem EEG 2023 dürfen auch Gemeinden mit Bestandsanlagen vor 2021 bedacht werden. In der Verwendung der Abgabe sind die Gemeinden frei.
 
"Die Gemeinden fair an der Energiewende beteiligen"
will Claus Urbanke von Statkraft
Quelle: Statkraft Markets
  Ende 2021 hatten etwa RWE und WPD als Projektierer den Kommunen Geld versprochen. Später sagte die Stadtwerke-Kooperation Trianel öffentlich zu, stets den Höchstsatz 0,2 Cent zu zahlen, bezog sich dabei allerdings auf den Zubau.

Der Paragraf 6 EEG steckt den Rahmen ab, innerhalb dessen eine solche kommunale Beteiligung nicht als Vorteilsgewährung und -annahme gilt, schließlich hat das Kommunalparlament über das Einvernehmen mit Bauanträgen sowie über PV-Flächennutzungspläne zu befinden. Zu diesen befreienden Bedingungen gehört ein Vertrag zwischen Projektierer und Kommune in bestimmten Projektierungsphasen. Statkraft verspricht eine Erlösbeteiligung direkt nach Vertragsabschluss. 

„Die Energiewende wird in und mit den Gemeinden gestaltet. Umso wichtiger ist es, sie partnerschaftlich und fair an dieser Entwicklung zu beteiligen“, erklärt Claus Urbanke, Leiter der Wind-, PV- und Speicherentwicklung bei Statkraft Markets, dieser Redaktion auf der Messe Husum Wind.

„Die Energiewende wird vor Ort in und mit den Gemeinden gestaltet. Umso wichtiger ist es, sie partnerschaftlich und fair an dieser Entwicklung zu beteiligen. Mit unserer freiwilligen Kommunalabgabe möchten wir einen Beitrag dazu leisten“, so Martin Vollnhals, Leiter der Geschäftsentwicklung bei Statkraft.

Auf einen weiteren Anreizeffekt für die Kommunen macht Statkraft. Da pro eingespeister kWh entrichtet wird, profitieren Standortgemeinden davon, wenn sie auch Repowering-Projekten ihr Einvernehmen geben. Bei Onshore-Wind kann die Stromausbeute mit leistungsstärkeren Neuanlagen statt der alten Mühlen bis zu zehn Mal höher ausfallen.
 

Georg Eble
Redakteur
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Freitag, 15.09.2023, 09:26 Uhr

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