KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG:
Auch Altanlagen bekommen KWK-Bonus für Eigennutzung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erkennt auch für die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommenen KWK-Anlagen den Anspruch auf KWK-Zuschlag für eigengenutzten Strom an.
Das Amt beruft sich auf den novellierten § 4, in dem ohne zeitliche Beschränkung bestimmt wird: „Ein Zuschlag ist auch für
KWK-Strom zu entrichten, der nicht in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird." Diesen Zuschlag können nun
auch Betreiber von KWK-Anlagen, die vor dem Inkrafttreten des novellierten KWK-Gesetzes am 1. Januar 2009 in Betrieb...
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Montag, 15.12.2008, 12:48 Uhr
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