SCHWEIZ:
Atel-Minderheitsaktionäre bekommen Recht
Der Streit zwischen dem Mailänder Stadtwerk AEM mit der Schweizer Atel verteuert möglicherweise die Fusion zur geplanten „neuen Atel“.
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) als Gerichtsinstanz billigte der Atel-Minderheitsaktionärin AEM am 3. Mai in Zürich
das Recht zu, das gegenwärtige Pflicht-Umtauschangebot für Atel-Minderheitsaktionäre anfechten zu dürfen. Bisher hatten die
Eidgenössische Übernahmekommission und die Atel-Mehrheitsaktionäre der AEM dieses Anfechtungsrecht verweigert.
AEM beklagt eine zu geringe...
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Donnerstag, 04.05.2006, 11:13 Uhr
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