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STROMNETZ:
APG: Elektrizitätswirtschaftsgesetz rasch beschließen
Dem österreichischen Übertragungsnetzbetreiber zufolge muss das Gesetz im Januar oder Februar 2026 in Kraft treten, damit die Netzreserve für 2026/27 ausgeschrieben werden kann.
Nach der Billigung der Bestimmungen über die österreichische Netzreserve bis einschließlich 2030 durch die EU-Kommission muss
das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) so rasch wie möglich beschlossen werden. Das forderte der technische Vorstand des
Übertragungsnetzbetreibers Austrian Power Grid (APG), Gerhard Christiner, bei der Konferenz „Inspire Energy“ des Stromkonzerns
Verbund, die am 10. Oktober zu Ende ging.
Christiner teilte der Redaktion mit, das ElWG müsse spätestens im Januar oder Februar 2026 in Kraft treten. Erst auf seiner Basis könne die APG die Ausschreibung der für den sicheren Netzbetrieb nötigen Kraftwerkskapazitäten für den Winter 2026/27 sowie den Sommer 2027 beginnen. Für das Ausschreibungsprozedere sowie den Abschluss der Verträge mit den Kraftwerksbetreibern ist etwa ein halbes Jahr zu veranschlagen. „Wir müssen wissen, wie wir ausschreiben sollen. Es ist also Zeitdruck da“, betonte Christiner. Wie berichtet, ist für den Beschluss des ElWG eine Zweidrittelmehrheit im Bundesparlament erforderlich. Daher benötigt die Koalition aus der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP), den Sozialdemokraten (SPÖ) und den Liberalen (Neos) die Zustimmung der rechtsgerichteten Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) oder der Grünen.
Klargestellt habe die EU-Kommission auch, dass das Netzreserve-Modell nach 2030 nicht mehr weitergeführt werden kann, berichtete der APG-Vorstand: „Die Kommission will einen stärker marktorientierten Ansatz, in letzter Konsequenz also einen Kapazitätsmarkt. Das wird man auch in Österreich diskutieren müssen.“
Kritische Kapazitätsreservierung
Kritisch sieht Christiner die nicht im Zusammenhang mit der Netzreserve stehende EU-rechtliche Verpflichtung, 70 Prozent der Kapazität auf den transnationalen Kuppelleitungen für internationale Stromtransite freizuhalten: „Die EU-Kommission lässt dabei völlig außer Acht, wie sich die nationalen Stromflüsse gestalten.“ Er erläutert dies wie folgt: Immer häufiger werde Strom aus dem Nordwesten Europas in den Südosten importiert. Dabei könne es vorkommen, dass die APG die Stromflüsse von den 380-kV-Kuppelleitungen innerösterreichisch auf 220-kV-Leitungen verlagern müsse. Das Problem: „Wenn die 380-kV-Kuppelleitung durch den Stromtransit zu 70 Prozent ausgelastet ist, kann die 220-kV-Leitung unter Umständen zu 140 Prozent ausgelastet werden.“
Damit aber müsse die APG Engpassmanagement-Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Netzbetrieb weiter zu gewährleisten. Und diese Maßnahmen hätten natürlich die österreichischen Kunden zu bezahlen. Verständnis für diese Problematik zeige bislang weder die EU-Kommission noch die Agentur der europäischen Energiemarkt-Regulierungsbehörden (Acer), bedauerte Christiner: „Wir glauben, die 70-Prozent-Regelung ist letzten Endes systemgefährdend, weil sie uns automatisch ins Engpassmanagement zwingt.“
Koordination wird „keine Revolution“
Keine Schwierigkeiten sollte laut Christiner dagegen der Plan des österreichischen Wirtschaftsministers Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) mit sich bringen, die Ausbaupläne der Verteilnetzbetreiber durch die APG koordinieren zu lassen. Zwar sieht das kommende ElWG vor, dass auch der Regulierungsbehörde E-Control die Pläne vorzulegen sind. Die APG arbeite aber schon jetzt bei der alle zwei Jahre erfolgenden Erstellung ihres Netzentwicklungsplans eng mit der E-Control zusammen. Und ähnlich werde aller Voraussicht nach die Kooperation mit der Behörde in Bezug auf die Verteilnetzpläne erfolgen, konstatierte Christiner: „Das wird keine Revolution, sondern eine konsistente Fortsetzung bewährter Praktiken.“
Bei ihren Projekten stimmen einander APG und die Verteilnetzbetreiber stets ab, ergänzte Christiner. Das Vorhaben „Netzraum Kärnten“ beispielsweise werde von der APG gemeinsam mit der Kärnten Netz umgesetzt. Die APG plane, einen Teil der 110-kV-Leitungen der Kärnten Netz auf ihrer künftigen 380-kV-Trasse mitzuführen. Ähnliches sei bei der im April offiziell in Betrieb gegangenen Salzburgleitung erfolgt. Durch die von Minister Hattmannsdorfer angekündigten gesetzlichen Vorgaben zu verstärkter Koordination werde sich somit nichts Grundlegendes ändern.
Möglicherweise ist die Koordination ohnehin nur die Vorstufe zu Größerem. Hattmannsdorfer hatte am Rande der Inspire vor der Presse betont, an dem Vorhaben, die rund 140 Verteilnetzbetreiber in eine einzige Gesellschaft zu verschmelzen, festzuhalten. Laut Insidern wäre denkbar, in weiterer Folge ein einziges Unternehmen zu schaffen, das für den Betrieb sämtlicher Stromnetze zuständig sein könnte. Derlei hatte der damalige Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) bereits vor 25 Jahren angestrebt.
Christiner teilte der Redaktion mit, das ElWG müsse spätestens im Januar oder Februar 2026 in Kraft treten. Erst auf seiner Basis könne die APG die Ausschreibung der für den sicheren Netzbetrieb nötigen Kraftwerkskapazitäten für den Winter 2026/27 sowie den Sommer 2027 beginnen. Für das Ausschreibungsprozedere sowie den Abschluss der Verträge mit den Kraftwerksbetreibern ist etwa ein halbes Jahr zu veranschlagen. „Wir müssen wissen, wie wir ausschreiben sollen. Es ist also Zeitdruck da“, betonte Christiner. Wie berichtet, ist für den Beschluss des ElWG eine Zweidrittelmehrheit im Bundesparlament erforderlich. Daher benötigt die Koalition aus der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP), den Sozialdemokraten (SPÖ) und den Liberalen (Neos) die Zustimmung der rechtsgerichteten Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) oder der Grünen.
Klargestellt habe die EU-Kommission auch, dass das Netzreserve-Modell nach 2030 nicht mehr weitergeführt werden kann, berichtete der APG-Vorstand: „Die Kommission will einen stärker marktorientierten Ansatz, in letzter Konsequenz also einen Kapazitätsmarkt. Das wird man auch in Österreich diskutieren müssen.“
Kritische Kapazitätsreservierung
Kritisch sieht Christiner die nicht im Zusammenhang mit der Netzreserve stehende EU-rechtliche Verpflichtung, 70 Prozent der Kapazität auf den transnationalen Kuppelleitungen für internationale Stromtransite freizuhalten: „Die EU-Kommission lässt dabei völlig außer Acht, wie sich die nationalen Stromflüsse gestalten.“ Er erläutert dies wie folgt: Immer häufiger werde Strom aus dem Nordwesten Europas in den Südosten importiert. Dabei könne es vorkommen, dass die APG die Stromflüsse von den 380-kV-Kuppelleitungen innerösterreichisch auf 220-kV-Leitungen verlagern müsse. Das Problem: „Wenn die 380-kV-Kuppelleitung durch den Stromtransit zu 70 Prozent ausgelastet ist, kann die 220-kV-Leitung unter Umständen zu 140 Prozent ausgelastet werden.“
Damit aber müsse die APG Engpassmanagement-Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Netzbetrieb weiter zu gewährleisten. Und diese Maßnahmen hätten natürlich die österreichischen Kunden zu bezahlen. Verständnis für diese Problematik zeige bislang weder die EU-Kommission noch die Agentur der europäischen Energiemarkt-Regulierungsbehörden (Acer), bedauerte Christiner: „Wir glauben, die 70-Prozent-Regelung ist letzten Endes systemgefährdend, weil sie uns automatisch ins Engpassmanagement zwingt.“
Koordination wird „keine Revolution“
Keine Schwierigkeiten sollte laut Christiner dagegen der Plan des österreichischen Wirtschaftsministers Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) mit sich bringen, die Ausbaupläne der Verteilnetzbetreiber durch die APG koordinieren zu lassen. Zwar sieht das kommende ElWG vor, dass auch der Regulierungsbehörde E-Control die Pläne vorzulegen sind. Die APG arbeite aber schon jetzt bei der alle zwei Jahre erfolgenden Erstellung ihres Netzentwicklungsplans eng mit der E-Control zusammen. Und ähnlich werde aller Voraussicht nach die Kooperation mit der Behörde in Bezug auf die Verteilnetzpläne erfolgen, konstatierte Christiner: „Das wird keine Revolution, sondern eine konsistente Fortsetzung bewährter Praktiken.“
Bei ihren Projekten stimmen einander APG und die Verteilnetzbetreiber stets ab, ergänzte Christiner. Das Vorhaben „Netzraum Kärnten“ beispielsweise werde von der APG gemeinsam mit der Kärnten Netz umgesetzt. Die APG plane, einen Teil der 110-kV-Leitungen der Kärnten Netz auf ihrer künftigen 380-kV-Trasse mitzuführen. Ähnliches sei bei der im April offiziell in Betrieb gegangenen Salzburgleitung erfolgt. Durch die von Minister Hattmannsdorfer angekündigten gesetzlichen Vorgaben zu verstärkter Koordination werde sich somit nichts Grundlegendes ändern.
Möglicherweise ist die Koordination ohnehin nur die Vorstufe zu Größerem. Hattmannsdorfer hatte am Rande der Inspire vor der Presse betont, an dem Vorhaben, die rund 140 Verteilnetzbetreiber in eine einzige Gesellschaft zu verschmelzen, festzuhalten. Laut Insidern wäre denkbar, in weiterer Folge ein einziges Unternehmen zu schaffen, das für den Betrieb sämtlicher Stromnetze zuständig sein könnte. Derlei hatte der damalige Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) bereits vor 25 Jahren angestrebt.
Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 13.10.2025, 10:36 Uhr
Montag, 13.10.2025, 10:36 Uhr
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