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RECHT:
Amtsgericht billigt Sanierung der Kehag
Am 1. April eröffnete das Amtsgericht Oldenburg das gerichtliche Sanierungsverfahren der Kehag Energiehandel GmbH. Ziel ist der Erhalt von Teilen des Unternehmens.
 
Die Kehag Energiehandel GmbH hatte im Januar die Lieferung von Strom und Gas eingestellt. Grund waren die stark gestiegenen Großhandelspreise für Energie. Das Oldenburger Unternehmen hat nach eigenen Angaben am 28. Dezember beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Allerdings hat die Kehag-Gruppe auch Dienstleistungen wie Messtechnik und Energieversorgungskonzepte im Portfolio. Diese Teile sollen erhalten bleiben.

Das Amtsgericht Oldenburg habe das gerichtliche Sanierungsverfahren für den Energiehändler planmäßig am 1. April eröffnet. „Die Eröffnung des Verfahrens ist ein wichtiger Schritt im Sanierungsprozess. Derzeit wird an der Erstellung eines Insolvenzplanes für die Kehag Energiehandel gearbeitet“, teilte Christian Kaufmann von der Pluta Rechtsanwalts GmbH mit, die das Verfahren begleiten.

Im Rahmen dieser Sanierungsmöglichkeit werde der Erhalt der Gesellschaft sowie ein Vergleich mit den Gläubigern geregelt. „Mit so einer Lösung lassen sich Verfahren in der Regel schnell und effizient durchführen“, so Kaufmann. Mit dem Insolvenzplan könnten die profitablen Bereiche des Unternehmens weiterbetrieben werden. Als profitabel gelten bei der Kehag das Geschäft mit langfristigen Stromverträgen (PPA) sowie das Dienstleistungsgeschäft.

Als Sachverwalter wurde Gerrit Hölzle von der Görg Insolvenzverwaltung GbR aus Bremen vom Amtsgericht bestellt. Die beiden Anwälte, Christian Kaufmann (Kanzlei Pluta) und Raik Müller (Kanzlei Rödl) sind als sogenannte Sanierungsgeschäftsführer bestimmt und führen die Sanierung mit dem Geschäftsführer der Kehag Energiehandel GmbH, Jan Kästner, durch.
 

Stefan Sagmeister
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Dienstag, 12.04.2022, 15:00 Uhr

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