STROMVERTRÄGE:
Altverträge erlauben EEG- und KWK-Aufschlag
Die Vertragsklausel, die dem Lieferanten einseitige Strompreiserhöhungen bei gestiegenen Steuern und Abgaben erlaubt, macht es auch möglich, die dem Lieferanten aus dem EEG und KWK-Gesetz entstandenen Mehrkosten an ihre Kunden weiterzugeben, meint Professor Dr. Ulrich Büdenbender.
Es komme nicht darauf an, ob im öffentlich-rechtlichen Sinne die aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
von den Netzbetreibern an die Einspeiser ausgeschütteten und an die Stromhändler weiter gewälzten Milliardenbeträge eine Abgabe
sind. Entscheiden sei nur die „Absicht“ einer allgemeinen Steuer- und Abgabeklausel in einem langfristigen...
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Freitag, 23.11.2001, 11:42 Uhr
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