KWK:
AGFW widerspricht der Netzagentur
Die Bundesnetzagentur stellt die Vergütung vermiedener Netznutzungsentgelte für dezentrale Stromeinspeisung in Frage.
Die Bundesnetzagentur hält die Vergütung, die im § 18 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geregelt ist, nicht für gerechtfertigt.
Die Grundannahmen für vermiedene Netznutzungsentgelte, dass durch dezentrale Einspeisung Netzkosten vermieden werden, seien
nach Auffassung der Behörde nicht mehr erfüllt. Bei einem Anstieg der dezentralen Erzeugung würden die Netzkosten sogar steigen,...
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Mittwoch, 28.09.2011, 12:24 Uhr
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