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VERBÄNDE:
AGFW-Positionspapier: Abwärmenutzung sollte Pflicht werden
Der Fernwärmeverband AGFW fordert, Abwärme endlich konsequenter zu nutzen und hat ein Positionspapier veröffentlicht. Es braucht dringend mehr Daten sowie ein Abwärmenutzungsgebot.
Konkret fordert der Fernwärmeverband AGFW in seinem veröffentlichten Positionspapier zur Verbesserung der Abwärmenutzung unter
anderem die zügige Einführung eines Abwärmeregisters. "Der uns vorliegende Gesetzentwurf des Energieeffizienzgesetzes beinhaltet
viele gute Ansätze, um Abwärme in Deutschland besser nutzbar zu machen. Eine bessere Datentransparenz für die Wärmeversorger
ist ein zentraler Schritt zu mehr Abwärmenutzung", sagt AGFW-Experte Johannes Dornberger.
Die Wärmenetzbetreiber wüssten oft nicht, wie viel Abwärme vor Ort in Unternehmen anfalle. "Mit der Einführung eines deutschlandweiten Abwärmeregisters könnten die Wärmenetzbetreiber einen kontinuierlichen Zugriff auf wichtige Daten wie Temperaturniveau und anfallende Energiemenge in Unternehmen erhalten", so Dornberger in einer Mitteilung des AGFW vom 27. Januar.
Eine weitere wichtige Forderung in dem veröffentlichten Positionspapier des Fernwärmeverbandes ist auch die Einführung eines Abwärmenutzungsgebots. Dieses Gebot solle nicht ausschließlich für Rechenzentren gelten, heißt es in dem Papier, sondern müsse alle Abwärmequellen miteinbeziehen. Hintergrund ist der Entwurf des anstehenden Energieeffizienzgesetzes: Für Rechenzentren, die zur Kühlung der Computer viel Wärme erzeugen, sei eine Pflicht zur Einspeisung in die Fernwärmenetze vorgesehen, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vor einigen Tagen im Online-Forum "Europe Calling" (wir berichteten). Nach Ansicht des AGFW sei es aber sinnvoller, dass "die Abwärmenutzung für alle neu zu errichtenden beziehungsweise grundlegend zu modernisierenden industriellen und gewerblichen Anlagen, in Anlehnung an die vorgesehene Regelung für Rechenzentren, verpflichtend werden."
Nach den Klimazielen des Bundes soll Deutschland bis 2045 klimaneutral sein. Auf die Wärmeversorgung von Gewerbe, Industrie und Privathaushalten entfällt mehr als die Hälfte des deutschen Endenergiebedarfs. Aufgrund der Energiekrise im vergangenen Jahr ist laut dem AGFW der zeitliche Druck zur Transformation hin zur klimaneutralen Wärmeerzeugung weiter gestiegen.
Die Ampelkoalition hatte mit dem Entlastungspaket im März 2022 (Maßnahmen des Bundes im Umgang mit hohen Energiekosten) die Zielsetzungen formuliert, dass die Dekarbonisierung der Fernwärme sowie der Netzausbau deutlich beschleunigt werden sollen. Danach soll der Fernwärme-Sektor, der aktuell 14 Prozent der deutschen Haushalte mit Wärme versorgt, bis 2030 zu 50 Prozent klimaneutral sein. Aktuell liegt der klimaneutral erzeugte Wärmeanteil in der Fernwärme bei etwa 30 Prozent. Um diese Zielsetzung zu erreichen, ist nach Ansicht des AGFW die verstärkte Abwärmenutzung elementar. Dies gilt insbesondere für Wärmenetze in dicht besiedelten, urbanen Gebieten.

Zusammenfassung der Empfehlungen aus dem Positionspapier des AGFW zur Abwärmenutzung in Deutschland:
Verbesserung der Datentransparenz:
Die Wärmenetzbetreiber wüssten oft nicht, wie viel Abwärme vor Ort in Unternehmen anfalle. "Mit der Einführung eines deutschlandweiten Abwärmeregisters könnten die Wärmenetzbetreiber einen kontinuierlichen Zugriff auf wichtige Daten wie Temperaturniveau und anfallende Energiemenge in Unternehmen erhalten", so Dornberger in einer Mitteilung des AGFW vom 27. Januar.
Eine weitere wichtige Forderung in dem veröffentlichten Positionspapier des Fernwärmeverbandes ist auch die Einführung eines Abwärmenutzungsgebots. Dieses Gebot solle nicht ausschließlich für Rechenzentren gelten, heißt es in dem Papier, sondern müsse alle Abwärmequellen miteinbeziehen. Hintergrund ist der Entwurf des anstehenden Energieeffizienzgesetzes: Für Rechenzentren, die zur Kühlung der Computer viel Wärme erzeugen, sei eine Pflicht zur Einspeisung in die Fernwärmenetze vorgesehen, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vor einigen Tagen im Online-Forum "Europe Calling" (wir berichteten). Nach Ansicht des AGFW sei es aber sinnvoller, dass "die Abwärmenutzung für alle neu zu errichtenden beziehungsweise grundlegend zu modernisierenden industriellen und gewerblichen Anlagen, in Anlehnung an die vorgesehene Regelung für Rechenzentren, verpflichtend werden."
Nach den Klimazielen des Bundes soll Deutschland bis 2045 klimaneutral sein. Auf die Wärmeversorgung von Gewerbe, Industrie und Privathaushalten entfällt mehr als die Hälfte des deutschen Endenergiebedarfs. Aufgrund der Energiekrise im vergangenen Jahr ist laut dem AGFW der zeitliche Druck zur Transformation hin zur klimaneutralen Wärmeerzeugung weiter gestiegen.
Die Ampelkoalition hatte mit dem Entlastungspaket im März 2022 (Maßnahmen des Bundes im Umgang mit hohen Energiekosten) die Zielsetzungen formuliert, dass die Dekarbonisierung der Fernwärme sowie der Netzausbau deutlich beschleunigt werden sollen. Danach soll der Fernwärme-Sektor, der aktuell 14 Prozent der deutschen Haushalte mit Wärme versorgt, bis 2030 zu 50 Prozent klimaneutral sein. Aktuell liegt der klimaneutral erzeugte Wärmeanteil in der Fernwärme bei etwa 30 Prozent. Um diese Zielsetzung zu erreichen, ist nach Ansicht des AGFW die verstärkte Abwärmenutzung elementar. Dies gilt insbesondere für Wärmenetze in dicht besiedelten, urbanen Gebieten.

Das Positionspapier zur Verbesserung der Abwärmenutzung als PDF
(zum Öffnen bitte auf das Dokument klicken)
Quelle: AGFW
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Quelle: AGFW
Zusammenfassung der Empfehlungen aus dem Positionspapier des AGFW zur Abwärmenutzung in Deutschland:
Verbesserung der Datentransparenz:
- Schaffung eines Abwärmeregisters auf der Grundlage einer sachgerechten Definition von Abwärme
- Verpflichtung der Unternehmen zur kontinuierlichen Erhebung von Abwärmeströmen
- Einführung eines Gebots zur Prüfung und zur Nutzung der Abwärmepotenziale für Industrie- & Gewerbeanlagen, auch über die Firmengrenzen hinweg
- Prüfpflicht im Rahmen von Genehmigungsprozessen für Neuanlagen und im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung für Bestandsanlagen
- Berücksichtigung der Abwärme in Management- & Auditsystemen
- Ausweitung eines Abwärmenutzungsgebots auf Bestandsanlagen
- Einführung eines Abwärme-Fonds zur Absicherung des finanziellen Adressrisikos
- Kopplung von Energiesteuerbefreiung an Abwärmenutzung / Abwärmelieferung
- Standards zur Anerkennung der Dekarbonisierungsbeiträge von extern genutzten Abwärmequellen in der unternehmensinternen CO2-Berichterstattung
- Sicherstellung des lückenlosen Zusammenspiels der einschlägigen Förderprogramme (BEW, EEW, KWKG)

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Freitag, 27.01.2023, 13:47 Uhr
Freitag, 27.01.2023, 13:47 Uhr
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