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Enerige & Management > Politik - Abschaffung der Gasspeicherumlage rückt näher
Quelle: Bundesrat
POLITIK:
Abschaffung der Gasspeicherumlage rückt näher
Der Bundesrat hat den Weg freigemacht, die umstrittene Gasspeicherumlage an den deutschen Grenzen abzuschaffen.
 
Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die rechtliche Grundlage für eine Änderung der Gasspeicherumlage schafft. Die Umlage wurde im Oktober 2022 im Zuge der Gaskrise infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine eingeführt, um die Befüllung der deutschen Erdgasspeicher sicherzustellen. Seit Juli 2024 beträgt die Umlage 2,50 Euro/MWh und wird vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) erhoben.

Die Einbeziehung der Gasmengen an den Grenzübergangspunkten in die Umlage wurde seit ihrer Einführung immer wieder kritisiert. Marktteilnehmer, EU-Institutionen sowie Nachbarstaaten wie Österreich, Ungarn, Tschechien und die Slowakei monierten, dass die Umlage eine unzulässige Binnensteuer darstelle und den grenzüberschreitenden Handel erschwere. Zudem wurde ein möglicher Verstoß gegen die europäische Speicherregulierung geltend gemacht.

Auch die Emanzipation von russischem Erdgas werde behindert, so ein weiteres Argument gegen die Umlage. Die bisherige Erhebung an den Grenzübergängen verteuere den Gastransit durch Deutschland und erschwere damit vor allem Ländern in Mittel- und Osteuropa die Diversifizierung ihrer Gasbezugsquellen.

Mit dem nun am 27. September im Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurf wird die rechtliche Grundlage geschaffen, die Gasspeicherumlage zu ändern. „Dabei sollen insbesondere Zweifel der Kommission an der Vereinbarkeit der Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit der EU-Gasspeicherverordnung ausgeräumt werden“, heißt es von der Bundesratsverwaltung.

Vor diesem Hintergrund sollen die an den Grenzübergängen ausgespeisten Gasmengen vom 1. Januar 2025 an von der Umlage ausgenommen werden. Hierfür ist jedoch noch eine Änderung des Speichergesetzes erforderlich, die vom Bundestag verabschiedet werden muss. Künftig soll die Umlage nur noch auf inländische Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (rLM) und Standardlastprofil(SLP)-Verfahren erhoben werden. 
 

Stefan Sagmeister
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Freitag, 27.09.2024, 15:42 Uhr

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