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Enerige & Management > Stadtwerke - Aalens früherer Stadtwerke-Chef klagt gegen Entlassung
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
STADTWERKE:
Aalens früherer Stadtwerke-Chef klagt gegen Entlassung
Der vormalige Geschäftsführer der Stadtwerke Aalen wehrt sich vor Gericht gegen seine Entlassung. In der Klage geht es auch um Forderungen von 800.000 Euro.
 
Die fristlose Kündigung von Christoph Trautmann bleibt nicht unwidersprochen. Der frühere Geschäftsführer der Stadtwerke Aalen hat Klage gegen seine Entlassung eingereicht. Aufsichtsrat des Versorgers und Stadtrat der baden-württembergischen Kommune hatten seine fristlose Abberufung am 13. Dezember 2024 beschlossen (wir berichteten).

Bei der Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen sei die entsprechende Klage eingegangen, sagte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage dieser Redaktion. Christoph Trautmann wolle die Kündigung für unwirksam erklären lassen und damit den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses erreichen.

Den Vertrag hatten Stadtwerke und Geschäftsführer im April 2023 bis Ende März 2029 verlängert. Christoph Trautmann wäre bei normalem Verlauf zum Ende der Laufzeit zehn Jahre im Amt gewesen. Statt seiner führt nun Michael Schäfer, zuvor Chef der städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die Geschäfte bei den Ostwürttembergern.

Der Gerichtssprecher wies darauf hin, dass zur Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten grundsätzlich ein Streitwert festzusetzen sei. Dieser belaufe sich im vorliegenden Fall auf die vorläufige Summe von 800.000 Euro. Damit ist auch der Betrag umrissen, den Christoph Trautmann für sich reklamiert, falls er Recht erhält.

Laut Sprecher des Landgerichts falle der festgesetzte Streitwert aber geringer aus als die Addition aller bis Ende März 2029 erwarteten Gehaltszahlungen und Leistungszulagen. Streitwerte bei fristlosen Kündigungen sind gedeckelt – auf maximal das Dreifache der durchschnittlichen Jahresvergütung. Häufig erfolgt eine Einigung über die Höhe von Ersatzzahlungen, sofern sie einem Klagenden zustehen, allerdings außergerichtlich.

Die erste Verhandlung über den Fall ist für Mitte März anberaumt. Auf die Klage hätten die Stadtwerke Aalen inzwischen die Erwiderung eingereicht, so der Gerichtssprecher. Darin seien Gründe aufgeführt, warum aus Sicht des Versorgers die Kündigung gerechtfertigt war. Zum Inhalt darf das Landgericht sich nicht äußern.

Die Stadt Aalen, Mutter der Stadtwerke, wollte auf Anfrage dieser Redaktion dazu keine Stellung beziehen. So wird die Begründung für die Entlassung erst mit dem Gerichtstermin öffentlich.
 

Volker Stephan
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Donnerstag, 27.02.2025, 16:39 Uhr

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