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RECHT:
Aalen rechnet mit weiterem Millionen-Minus
Die Stadtwerke Aalen sind im vergangenen weniger tief die roten Zahlen gerutscht, als befürchtet. Auch für 2025 kalkulieren sie ein Millionen-Defizit ein. Müssen Verantwortliche haften?
1,7 Millionen Euro Minus, 16,9 Millionen Euro Minus, X Millionen Euro Minus: Drei Jahre in Folge sehen sich die Stadtwerke Aalen GmbH seit 2023 einem Minus in Millionenhöhe gegenüber.
Das Loch, das sich im Jahr 2024 aufgetan hat, fällt kleiner aus als erwartet. Im April dieses Jahres waren die baden-württembergische
Stadt und deren Stadtwerke von einem Fehlbetrag von bis 25 Millionen Euro ausgegangen. Der kürzlich vorgelegte geprüfte Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2024 ein um 8 Millionen geringeres Minus aus. Gleichwohl weicht das Ergebnis weit von den anfänglichen Hoffnungen ab.
Mit 16,9 Millionen Euro Verlust weiche „das Ergebnis (2024) deutlich vom ursprünglichen Plan ab, der einen Gewinn von rund 2,9 Millionen Euro vorgesehen hatte“, teilen die Stadtwerke mit. Als Gründe für die weiter roten Zahlen nennt der Versorger vor allem Fehler im Energieeinkauf sowie höhere Materialkosten (wir berichteten).
Den neuen Jahresabschluss haben die Stadtwerke bis dato nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Auch nicht den für das Jahr 2023. Dessen Ergebnis in Höhe minus 1,7 Millionen Euro hat nach Unternehmensangaben ebenfalls ein Wirtschaftsprüfer nun bestätigt.
„Für das Jahr 2025 wird ein Fehlbetrag im einstelligen Millionenbereich erwartet“, beziffern die Stadtwerke das X in der Gesamtrechnung. Gleichwohl sieht man sich in Aalen auf gutem Weg. Geschäftsführer Michael Schäfer, der seit gut einem halben Jahr den Posten hat, habe „viele Schritte zur Stabilisierung des Unternehmens eingeleitet“, heißt es.
Schadenersatzforderungen gegen Ex-Geschäftsführer
Stadt und Stadtwerke haben durchblicken lassen, dass sie prüfen, Schadensersatz „bei den möglichen Verursachern des Defizits geltend zu machen“. Damit gemeint sein dürfte in erster Linie der damalige Geschäftsführer Christoph Trautmann. Er wurde im Dezember fristlos entlassen, nachdem „fehlerhafte Beschaffungsentscheidungen“ und „ausgelagerte Dienstleistungen“, so der Vorwurf der Stadt, die Bilanz verhagelten. Außerdem fühlten sich Vertreter der Kommune und des Aufsichtsrats von der früheren Geschäftsleitung „getäuscht“. Trautmann hat gegen seine Kündigung Klage eingereicht.
Er ist mitnichten ein Einzelfall. Bad Kissingen, Bietigheim-Bissingen, Sigmaringen, Dortmund – vielerorts erwägen Kommunalversorger Schadenersatzforderungen von ehemaligen Geschäftsführern wegen deren Beschaffungsstrategie während der Gaskrise.
Tipp: Versicherungsschutz regelmäßig prüfen lassen
Oder fordern bereits Geld. Ein früherer Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Belzig scheiterte im April mit einer Berufungsklage. Er muss dem Versorger, der zeitweise als erstes Energiestadtwerk in die Pleite gerutscht war, 3,5 Millionen Euro nebst Zinsen Schadenersatz zahlen. Der Beklagte habe seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt, „indem er nach bereits im März 2021 vorausgegangenen Strom-Leerverkäufen und trotz gestiegener Marktpreise im Juni 2021 erneut Strom-Leerverkäufe im Umfang eines Mehrfachen des Gesamt-Jahresenergiebedarfs der Stadtwerke tätigte“, unterstrich das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel.
Mit 16,9 Millionen Euro Verlust weiche „das Ergebnis (2024) deutlich vom ursprünglichen Plan ab, der einen Gewinn von rund 2,9 Millionen Euro vorgesehen hatte“, teilen die Stadtwerke mit. Als Gründe für die weiter roten Zahlen nennt der Versorger vor allem Fehler im Energieeinkauf sowie höhere Materialkosten (wir berichteten).
Den neuen Jahresabschluss haben die Stadtwerke bis dato nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Auch nicht den für das Jahr 2023. Dessen Ergebnis in Höhe minus 1,7 Millionen Euro hat nach Unternehmensangaben ebenfalls ein Wirtschaftsprüfer nun bestätigt.
„Für das Jahr 2025 wird ein Fehlbetrag im einstelligen Millionenbereich erwartet“, beziffern die Stadtwerke das X in der Gesamtrechnung. Gleichwohl sieht man sich in Aalen auf gutem Weg. Geschäftsführer Michael Schäfer, der seit gut einem halben Jahr den Posten hat, habe „viele Schritte zur Stabilisierung des Unternehmens eingeleitet“, heißt es.
Schadenersatzforderungen gegen Ex-Geschäftsführer
Stadt und Stadtwerke haben durchblicken lassen, dass sie prüfen, Schadensersatz „bei den möglichen Verursachern des Defizits geltend zu machen“. Damit gemeint sein dürfte in erster Linie der damalige Geschäftsführer Christoph Trautmann. Er wurde im Dezember fristlos entlassen, nachdem „fehlerhafte Beschaffungsentscheidungen“ und „ausgelagerte Dienstleistungen“, so der Vorwurf der Stadt, die Bilanz verhagelten. Außerdem fühlten sich Vertreter der Kommune und des Aufsichtsrats von der früheren Geschäftsleitung „getäuscht“. Trautmann hat gegen seine Kündigung Klage eingereicht.
Er ist mitnichten ein Einzelfall. Bad Kissingen, Bietigheim-Bissingen, Sigmaringen, Dortmund – vielerorts erwägen Kommunalversorger Schadenersatzforderungen von ehemaligen Geschäftsführern wegen deren Beschaffungsstrategie während der Gaskrise.
Tipp: Versicherungsschutz regelmäßig prüfen lassen
Oder fordern bereits Geld. Ein früherer Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Belzig scheiterte im April mit einer Berufungsklage. Er muss dem Versorger, der zeitweise als erstes Energiestadtwerk in die Pleite gerutscht war, 3,5 Millionen Euro nebst Zinsen Schadenersatz zahlen. Der Beklagte habe seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt, „indem er nach bereits im März 2021 vorausgegangenen Strom-Leerverkäufen und trotz gestiegener Marktpreise im Juni 2021 erneut Strom-Leerverkäufe im Umfang eines Mehrfachen des Gesamt-Jahresenergiebedarfs der Stadtwerke tätigte“, unterstrich das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel.
Manfred Fischer
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Dienstag, 22.07.2025, 17:44 Uhr
Dienstag, 22.07.2025, 17:44 Uhr
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